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Hämostatikum, z-gefaltet und Hämostatikum z-gefaltet Trainingsvariante

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Öffentliche Ausschreibung organisiert von Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr

Eine neue Möglichkeit für öffentliche Beschaffung wurde veröffentlicht.
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Veranstalter

Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr

Ausschreibungstitel: Deutschland – Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte – Hämostatikum, z-gefaltet und Hämostatikum z-gefaltet Trainingsvariante

  • Beschaffungsanzeigen
  • Ausschreibungsunterlagen
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Bieter und Lieferanten
  • EU-Finanzierung
  • Ausführungsverträge
  • Angebotsbewertung
  • Transparenz bei Ausschreibungen

Veröffentlichungsdatum der Bekanntmachung:

2026-04-01

Ausführungsort der Arbeiten:

Koblenz

Die Organisation und Durchführung des Verfahrens liegt bei Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr.
Die genaue Vertragsdauer ist in den Unterlagen nicht angegeben.
Die Vergabestelle gibt Koblenz als Ausführungsort an.
Die CPV-Nummer dieses Projekts lautet 33000000 und steht für: Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte.
Ziel des Vertrages ist die Durchführung des Projekts "Hämostatikum, z-gefaltet und Hämostatikum z-gefaltet Trainingsvariante".

Ausschreibungsbeschreibung:

Hämostatikum, z- gefaltet und Hämostatikum, z-gefaltet Trainingsvariante gemäß Anlage 1_Material- und Leistungsverzeichnis i.V.m. Anlage 2_LB HämostatikumZ-gefaltet + Trainingsvariante

Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de). Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.

Mit Abgabe des Angebots sind zwingend 2 Muster pro Artikel gefordert, damit dieses fachtechnisch bewertet werden kann. Frühere (Teil-) Lieferungen sind erwünscht. Jedoch MUSS die vollständige Lieferung spätestens bis zu dem geforderten Liefertermin erfolgen; siehe Anlage 1_Material- und Leistungsverzeichnis. Alle weiteren Dokumente, die ggf. zum Nachweis der Anforderungen der TS-QMA erforderlich sind, sind mit dem Angebot vorzulegen. Das "Formular Eigenerklärung VO 2022-833" ist zwingend unterzeichnet mit dem Angebot abzugeben. Hintergrund sind die zuletzt gegen Russland erlassenen Sanktionen, welche auch Auswirkungen auf die Vergabe und die Ausführung öffentlicher Aufträge und Konzessionen haben. In diesem Zusammenhang haben Bewerber und Bieter bzw. sämtliche Mitglieder einer Bietergemeinschaft die als Anlage beigefügte Eigenerklärung abzugeben. Angebote von Unternehmen, die die entsprechende Erklärung trotz entsprechender Anforderung nicht abgeben, sind von der Wertung auszuschließen. Der Vertrag und die Eigenerklärung "Formular Eigenerklärung-VO-2022-833" sind elektronisch mit fortgeschrittener Signatur einzureichen, für alle übrigen Unterlagen ist die Textform gem. § 126b BGB ausreichend. Es wird darauf hingewiesen, dass sich die AG vorbehält, bei wertungsgleichen Angeboten das Los entscheiden zu lassen. Besondere Bedingungen für anzubietende Mengen Es sind grundsätzlich genau die vom Auftraggeber angegebenen Mengen anzubieten. Wird in der technischen Lieferbedingung (TL) oder in der Leistungsbeschreibung (LB) eine ganz bestimmte Packungsgröße gefordert, ist eine Änderung nicht möglich. Sollten hingegen keine spezifischen Packungsgrößen verlangt werden, kann die angebotene Menge wie folgt geändert werden. Aufgrund der Besonderheiten von nicht beliebig änderbaren, herstellerspezifischen Packungsgrößen bei der Lieferung von Medizinprodukten gelten hinsichtlich der anzubietenden Menge folgende besondere Bedingungen: Sollte die geforderte Menge nicht angeboten werden können, weil die firmenspezifischen Packungsgrößen das Erreichen dieser exakten Menge rechnerisch nicht ermöglicht, ist die angebotene Menge um eine Packung zu reduzieren, sodass die geforderte Menge um den minimal möglichen Umfang unterschritten wird. Ein Überschreiten der Menge ist in keinem Fall zulässig. Beispiel: Gefordert werden 1.000 EA. Die Packungsgröße des Bieters beträgt 30 EA. Dem Bieter wäre nur ein Angebot von 34 Packungen (1020EA) möglich, um die ausgeschriebene Menge zu bedienen. Hier darf bzw. muss die ausgeschriebene Gesamtmenge dann von 1.000 EA auf 990 EA, d. h. 33 Packungen, reduziert werden, ohne dass ein Ausschluss droht. Ein Angebot von 34 Packungen (1020 EA) wäre jedoch unzulässig.

Mit Abgabe des Angebots sind zwingend 2 Muster pro Artikel gefordert, damit dieses fachtechnisch bewertet werden kann. Frühere (Teil-) Lieferungen sind erwünscht. Jedoch MUSS die vollständige Lieferung spätestens bis zu dem geforderten Liefertermin erfolgen; siehe Anlage 1_Material- und Leistungsverzeichnis. Alle weiteren Dokumente, die ggf. zum Nachweis der Anforderungen der TS-QMA erforderlich sind, sind mit dem Angebot vorzulegen. Das "Formular Eigenerklärung VO 2022-833" ist zwingend unterzeichnet mit dem Angebot abzugeben. Hintergrund sind die zuletzt gegen Russland erlassenen Sanktionen, welche auch Auswirkungen auf die Vergabe und die Ausführung öffentlicher Aufträge und Konzessionen haben. In diesem Zusammenhang haben Bewerber und Bieter bzw. sämtliche Mitglieder einer Bietergemeinschaft die als Anlage beigefügte Eigenerklärung abzugeben. Angebote von Unternehmen, die die entsprechende Erklärung trotz entsprechender Anforderung nicht abgeben, sind von der Wertung auszuschließen. Der Vertrag und die Eigenerklärung "Formular Eigenerklärung-VO-2022-833" sind elektronisch mit fortgeschrittener Signatur einzureichen, für alle übrigen Unterlagen ist die Textform gem. § 126b BGB ausreichend. Es wird darauf hingewiesen, dass sich die AG vorbehält, bei wertungsgleichen Angeboten das Los entscheiden zu lassen. Besondere Bedingungen für anzubietende Mengen Es sind grundsätzlich genau die vom Auftraggeber angegebenen Mengen anzubieten. Wird in der technischen Lieferbedingung (TL) oder in der Leistungsbeschreibung (LB) eine ganz bestimmte Packungsgröße gefordert, ist eine Änderung nicht möglich. Sollten hingegen keine spezifischen Packungsgrößen verlangt werden, kann die angebotene Menge wie folgt geändert werden. Aufgrund der Besonderheiten von nicht beliebig änderbaren, herstellerspezifischen Packungsgrößen bei der Lieferung von Medizinprodukten gelten hinsichtlich der anzubietenden Menge folgende besondere Bedingungen: Sollte die geforderte Menge nicht angeboten werden können, weil die firmenspezifischen Packungsgrößen das Erreichen dieser exakten Menge rechnerisch nicht ermöglicht, ist die angebotene Menge um eine Packung zu reduzieren, sodass die geforderte Menge um den minimal möglichen Umfang unterschritten wird. Ein Überschreiten der Menge ist in keinem Fall zulässig. Beispiel: Gefordert werden 1.000 EA. Die Packungsgröße des Bieters beträgt 30 EA. Dem Bieter wäre nur ein Angebot von 34 Packungen (1020EA) möglich, um die ausgeschriebene Menge zu bedienen. Hier darf bzw. muss die ausgeschriebene Gesamtmenge dann von 1.000 EA auf 990 EA, d. h. 33 Packungen, reduziert werden, ohne dass ein Ausschluss droht. Ein Angebot von 34 Packungen (1020 EA) wäre jedoch unzulässig.

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