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ehem. Kraftwerk-Mitte in Dresden; KWM 26 Energiemuseum; VE 350 Innentüren

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Öffentliche Ausschreibung organisiert von DREWAG - Stadtwerke Dresden GmbH

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Veranstalter

DREWAG - Stadtwerke Dresden GmbH

Ausschreibungstitel: Deutschland – Einbau von Türen – ehem. Kraftwerk-Mitte in Dresden; KWM 26 Energiemuseum; VE 350 Innentüren

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  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Bieter und Lieferanten
  • EU-Finanzierung
  • Ausführungsverträge
  • Angebotsbewertung
  • Transparenz bei Ausschreibungen

Veröffentlichungsdatum der Bekanntmachung:

2026-03-25

Ausführungsort der Arbeiten:

Dresden

Der Standort für die Investitionsmaßnahme ist Dresden.
Die CPV-Zuordnung für diese Vergabe ist 45421131 – Einbau von Türen gemäß EU-Normen.
DREWAG - Stadtwerke Dresden GmbH hat dieses öffentliche Verfahren eingeleitet.
Das Projekt "ehem. Kraftwerk-Mitte in Dresden; KWM 26 Energiemuseum; VE 350 Innentüren" steht im Mittelpunkt dieser Ausschreibung und ist strategisch relevant.
Für diese Ausschreibung wurde keine klare Dauer angegeben.

Ausschreibungsbeschreibung:

Die DREWAG - Stadtwerke Dresden GmbH planen eine energetische Sanierung und Erweiterung des bestehenden Energiemuseums auf dem Kraftwerk Mitte Gelände in Dresden. Die Sanierung des Gebäudes dient der Aufwertung des Gebäudes als Museum. Der Neubau nimmt Büros, Foyer mit Veranstaltungsraum, eine Sanitäranlage sowie einen Erschließungskern auf. Vor dem Museum entsteht ein Vorplatz sowie eine Bestand und Neubau verbindende Außentreppenanlage. Die Gebäude haben folgende Abmessungen: • Bestandsgebäude L x B: ca. 28,00 m x 18,85 m • Neubau L x B: ca. 18,05 m x 17,50 m (27,00 m Auskragung 3.OG) Hier geht es um folgende Leistungen: Innentüren: - Ca. 12 ST Innentüren mit Holztürblatt - Ca. 1 ST Schiebetür - Ca. 5 ST Innentüren mit Holztürblatt und Brandschutzanforderungen - Ca. 2 ST Stahl- Feuerschutztüren - Ca. 2 ST Stahlrahmentüren verglast - Ca. 1 ST Festverglasung mit Brandschutzanforderungen - Ca. 9 ST Stahlrahmentüren verglast mit Brandschutzanforderungen, Einbruchschutz, Schallschutz

1) Die Abgabe der Angebote ist nur in elektronischer Form via www.sachsenenergie.de/AVA (--> zu den Ausschreibungen) zulässig (Vergabe-Nr.: 701.3L/26). Wenn sich die interessierten Unternehmen ohne Registrierung die erforderlichen Unterlagen kostenfrei herunterladen, erfolgt keine automatische Benachrichtigung über eventuelle Änderungen zur Vergabe. In diesem Fall wird gebeten, regelmäßig eigenständig auf www. sachsenenergie.de/AVA nach neuen Informationen zu schauen. Bei erfolgter kostenfreier Registrierung entfällt Vorgenanntes. 2) Für die Ausarbeitung des Angebotes erfolgt keine Kostenerstattung 3) bei Bietergemeinschaften (BG): Abgabe Erklärung, dass Mitglieder der BG (ARGE) gesamtschuldnerisch haften, auch über Auflösung der ARGE hinaus. BG muss einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Für die Erklärung kann das vorgegebene Formblatt verwendet werden, das als Anlage den Ausschreibungsunterlagen beiliegt. Die Vorlage des Nachweises hat mit Abgabe des Angebotes zu erfolgen. Der AG behält sich vor, ergänzende Unterlagen abzufordern, welche Zulässigkeit der Kooperation in Form einer BG (§ 1 GWB) belegen. Sollte sich im Laufe des Verfahrens eine bestehende BG in ihrer Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbieter das Verfahren in einer BG fortsetzen wollen, ist dies nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des AG zulässig. Diese wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder Veränderung Auswirkungen auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit hat. Mitglieder von Bietergemeinschaften haben grundsätzlich alle Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied abzugeben, mit Ausnahme der Angaben zur Projektleitung. Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (geforderter Mindeststandard). 4) Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung sind auch Angebote unterschiedlicher Niederlassungen eines Unternehmens zu verstehen. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Unternehmens haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Bietergemeinschaft zur Folge. 5) Die Nichteinhaltung der in der Bekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen geforderten Mindeststandards ("Eigenerklärung") führt zur Nichtberücksichtigung des Angebotes. 6) Bieter haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten Bekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so hat der Bieter den AG unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bieter mit diesen Einwendungen präkludiert. 7) Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig. 8) Die Vergabestelle behält sich vor, Rückfragen, die nicht bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Abgabefrist eingegangen sind, nicht zu beantworten. 9) Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung: Als Nachweis der Eignung ist auch die Eintragung in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) zulässig. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen (Eigenerklärung zur Eignung, liegt den Vergabeunterlagen bei).

#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme#

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