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2026-1004865_Flughafen München_Erneuerung der Flugbetriebsflächenbeschilderung

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Öffentliche Ausschreibung organisiert von Flughafen München GmbH

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Veranstalter

Flughafen München GmbH

Ausschreibungstitel: Deutschland – Installation von Elektroanlagen – 2026-1004865_Flughafen München_Erneuerung der Flugbetriebsflächenbeschilderung

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  • EU-Finanzierung
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  • Transparenz bei Ausschreibungen

Veröffentlichungsdatum der Bekanntmachung:

2026-04-20

Ausführungsort der Arbeiten:

München

Das Projekt ist technisch durch den CPV-Code 45311000 identifiziert: Installation von Elektroanlagen.
Die genaue Vertragsdauer ist in den Unterlagen nicht angegeben.
Die Zielregion für die Umsetzung des Auftrags ist München (laut Plattformangaben).
Gegenstand dieser Ausschreibung ist das Projekt "2026-1004865_Flughafen München_Erneuerung der Flugbetriebsflächenbeschilderung".
Laut offiziellen Angaben wird die Ausschreibung von Flughafen München GmbH organisiert.

Ausschreibungsbeschreibung:

Die Flughafen München GmbH (FMG) beabsichtigt die Umrüstung der Beschilderung auf LED-Technologie und dadurch auch Reduzierung des Energieverbrauchs und damit CO2-Emissionen gegenüber dem heutigen Bestand. Die Beschilderung besteht derzeit aus ca. 650 Schildern mit herkömmlichen Leuchtstoffröhren. Diese Schilder sind vom Hersteller NKI mit variierenden Längen von 715mm bis 5015 mm. Die neuen LED-Schilder müssen in produktabhängigen Regellängen von ca. 1m bis und mit 3m geliefert und aufgestellt werden. Unter Nutzung dieser Regellängen sind je Schilderstandort so wenig wie möglich Teilschilder zu verwenden. Bei wenigen Standorten sind derzeit zudem noch unbeleuchtete Schilder vorhanden, an einzelnen Stellen fehlen nach heutiger EASA-Anforderungen derzeit Schilder. Über dieses Projekt sollen alle bestehenden Schilder mit Schildern in LED-Technik ersetzt werden. Gleichzeitig erfolgt eine EASA-Anpassung der Schilder und damit Verwendung von maximal 3m langen Schildern sowie geringfügige Ergänzung von heute fehlenden Schildern. Alle neuen Schilder am FMG werden mit 400mm Schrifthöhe und damit 800mm sichtbarer Panelhöhe realisiert. Die Anforderungen an die Brechbarkeit nach Aerodrome Design Manual Part 6 mit Sollbruchstellen in den Standfüßen inklusive Sekundärsteckverbindungen in den Standfüßen sind zu erfüllen. Die Schilder werden im Pistenbereich bis und mit der CAT I - Haltepunktbeschilderung für 480km/h ausgelegt, im Rollwegbereich für 320km/h. Zur konventionellen Ausfallmeldung müssen alle Schilderelektroniken über die Fail-Open-Funktion verfügen. Für die Stromversorgung sind die derzeit genutzten 22 Primärstromkreise in Serienkreistechnik mit 6,6A-Nennstrom weiter zu verwenden. Die derzeitige Stromkreiszuordnung der Schilder an diese bleibt bestehen. Alle Stromkreise müssen im Zuge der Schildererneuerung auch zur SELV-Konformität nach IEC61820 umgebaut werden. Sekundärseitig sind hierzu keine zusätzlichen Limiter oder dergleichen zugelassen. Für die Versorgung der LEDs in den Schildern ist je Schild ein SELV-Sekundärtransformatoren mit maximal 65VA und einer Sekundärzuleitung bis max. 2 x 6mm² zulässig. Dadurch und zur Reduzierung des künftigen Energieverbrauchs ist die zulässige maximale Leistungsaufnahme eines Schildes in allen zu liefernden Längen auf maximal 65VA je Schild begrenzt und bei der Produktwahl zu berücksichtigen. Die Sekundärtrafos sind bei 19 der 22 Stromkreise jeweils in der Regel im Kleinschacht beim Schilderfundament untergebracht. Bei den anderen 3 Stromkreisen im nächstgelegenen größeren Befeuerungsschacht. Die Sekundärkabel werden komplett erneuert, deren Querschnitte je nach Erfordernis des Produktes angepasst. Primärseitig werden die vorhandenen, aus dem Jahr 1990 stammenden Primärtransformatoren und analogen Konstantstromregler vom damaligen Hersteller AEG/DASA (jetzt Honeywell) weiterverwendet. Die Primärkabel werden weiter verwendet und sind mit FLYCY-Kabeln von 1/2kV bis 5/10kV ausgelegt. Die zugehörigen Beschilderungsschaltanlagen sind in 6 Befeuerungsstationen verteilt über den kompletten Campus untergebracht. Die Baumaßnahme befindet sich komplett im nicht-öffentlichen Bereich des Flughafens München. Die Arbeiten entlang der Pisten sowie den angrenzenden Abrollbahnen bis und mit der CAT II/III-Haltepunktbeschilderung ist in Nachtarbeit vorgesehen. Bei allen anderen Rollbahnbereichen ist von ca. 40% Nachtarbeit und ca. 60% Tagarbeit auszugehen. Ein Großteil der Arbeiten findet im laufenden Flugbetrieb statt. Notwendige Absperrungsarbeiten auf den Rollwegen für 1-Tages und bis maximal 3 Tagesabsperrungen je Bauabschnitt sind gemäß FMG Flugplatzhandbuch nach Detailkoordination durchzuführen. Die Schilder werden zunächst auf den vorhandenen Fundamenten wieder aufgestellt. Notwendige Schlitzherstellungen in den Fundamenten zur Sekundärkabelführung sowie der Verfüllung gehören auch zum Leistungsgegenstand. Notwendige Arbeiten zur Verlängerung der vorhandenen Fundamente bzw. zur Herstellung neuer Fundamente werden jedoch durch Dritte ausgeführt. Eine plausible, nachvollziehbare SELV-Stromkreisberechnung auf Basis der LV-Mengen sowie der Ausführungsplanung und unter Berücksichtigung der vom Bieter angebotenen Produkte ist Voraussetzung für eine Zuschlagserteilung im Vergabeverfahren. Detaillierte Angaben sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.

#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9DMARH#

#Besonders auch geeignet für:other-sme# a) Der Auftraggeber ist ausschließlich Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 2 GWB. b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren: Die Unterlagen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sowie zur wirtschaftlichen und finanziellen und zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignungsunterlagen) sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft in einem gesonderten Bewerbungsbogen vorzulegen. Im Rahmen einer Eignungsleihe (z. B. durch Subunternehmer) sind die Eignungsunterlagen für die anderen Unternehmen insoweit in einem gesonderten Bewerbungsbogen vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bewerber gesondert die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird. Zusätzlich sind zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen von eignungsleihenden Unternehmen die entsprechenden Erklärungen abzugeben. Bei einer Leihe der wirtschaftlichen oder finanziellen Leistungsfähigkeit ist durch das eignungsleihende Unternehmen ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet. Bei einer Leihe der beruflichen Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen, ist durch das eignungsleihende Unternehmen ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden. c) Vorgaben für eine Bewertung von Teilnahmeanträgen: Sollten mehr Bewerber grundsätzlich geeignet sein, als zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die Bewerber auswählen, welche die nachfolgend aufgeführten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die nachfolgend beschriebene Bewertung vornehmen. Der Auftraggeber wird eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1.000 Punkte erreichen. Welche Eignungsunterlagen mit welcher Gewichtung hierbei berücksichtigt werden, ist der Benennung der Eignungsunterlagen zu entnehmen. Die Gewichtung für die Bewertung der Referenzlage wird wie folgt untereilt: - Vergleichbarkeit der Art der Leistungen, einschließlich etwaiger besonderer Umstände der Leistungserbringung 350 Punkte, - Vergleichbarkeit des Umfangs erbrachten Leistungen 350 Punkte und - Umfang der vom Bewerber selbst erbrachten Leistungen 100 Punkte. Die Bewertung der wertungsrelevanten Eignungsunterlagen wird anhand des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen: - 5 Punkte: Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und uneingeschränkt; - 4 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen aufweisen; - 3 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und Schwächen aufweisen; - 2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen; - 1 Punkt: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen aufweisen; - 0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind, oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben Der Auftraggeber wird Teilnahmeanträge unberücksichtigt lassen, die bei einer Bewertung weniger als 600 Punkte oder bei einem Kriterium 0 oder 1 Punkt erreichen. Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jede Unterlage erfolgt durch die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahl entsprechend der prozentualen Gewichtung erzielt werden kann Bei einer mehrfachen Belegung einer Rangstelle und Überschreitung der Höchstzahl von Bietern, wird der Auftraggeber alle Bewerber mit einer erfolgreichen Rangstelle berücksichtigen. d) Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Zeitangaben und Fristen stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung. e) Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von drei wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Bei einer losweisen Vergabe gelten die voranstehenden Vorbehalte für jedes Los. f) Datenschutz Der Bewerber hat die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogenen Daten einzuhalten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber trägt der Bewerber die datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z.B. durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher Personen).

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