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Arzneimittel-/Pharmarecht

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Öffentliche Ausschreibung organisiert von Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V.

Eine neue Möglichkeit für öffentliche Beschaffung wurde veröffentlicht.
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Veranstalter

Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V.

Ausschreibungstitel: Deutschland – Dienstleistungen im juristischen Bereich – Arzneimittel-/Pharmarecht

  • Beschaffungsanzeigen
  • Ausschreibungsunterlagen
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Bieter und Lieferanten
  • EU-Finanzierung
  • Ausführungsverträge
  • Angebotsbewertung
  • Transparenz bei Ausschreibungen

Veröffentlichungsdatum der Bekanntmachung:

2026-03-12

Ausführungsort der Arbeiten:

München

Die Maßnahme wird laut Ausschreibung in München umgesetzt.
Die Ausschreibung ist im CPV-System unter 79100000 – Dienstleistungen im juristischen Bereich klassifiziert.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist das Projekt "Arzneimittel-/Pharmarecht".
Die Durchführung des Verfahrens obliegt der Vergabestelle Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V..
Für die Investition ist eine Dauer von 2 Jahre vorgesehen.

Ausschreibungsbeschreibung:

Die Fraunhofer-Gesellschaft mit Sitz in Deutschland ist eine der führenden Organisationen für anwendungsorientierte Forschung. Im Innovationsprozess spielt sie eine zentrale Rolle - mit Forschungsschwerpunkten in zukunftsrelevanten Schlüsseltechnologien und dem Transfer von Forschungsergebnissen in die Industrie zur Stärkung unseres Wirtschaftsstandorts und zum Wohle unserer Gesellschaft. Seit ihrer Gründung als gemeinnütziger Verein im Jahr 1949 nimmt sie eine einzigartige Position im Wissenschafts- und Innovationssystem ein. Knapp 32 000 Mitarbeitende an 75 Instituten und selbstständigen Forschungseinrichtungen in Deutschland erarbeiten das jährliche Finanzvolumen von 3,6 Mrd. EUR. Davon entfallen 3,1 Mrd. EUR auf das zentrale Geschäftsmodell von Fraunhofer, die Vertragsforschung. Im Vergleich zu anderen öffentlichen Forschungseinrichtungen bildet die Grundfinanzierung durch Bund und Länder lediglich das Fundament des jährlichen Forschungshaushalts. Sie ist die Basis für wegweisende Vorlaufforschung, die in den kommenden Jahren für Wirtschaft und Gesellschaft bedeutend wird. Das entscheidende Alleinstellungsmerkmal ist der hohe Anteil an Wirtschaftserträgen, der Garant ist für die enge Zusammenarbeit mit Wirtschaft und Industrie und die stetige Marktorientierung der Fraunhofer-Forschung: 2024 beliefen sich die Wirtschaftserträge auf 867 Mio. EUR des laufenden Haushalts. Ergänzt wird das Forschungsportfolio durch im Wettbewerb eingeworbene öffentliche Projektmittel, wobei eine ausgewogene Balance zwischen öffentlichen und wirtschaftlichen Erträgen angestrebt wird.

#Bekanntmachungs-ID: CXP4YFKM0JX# Zusätzliche Informationen A. Es erfolgt freiwillig eine EU-weite Bekanntmachung des zu vergebenden Auftrags, da mit einem geschätzten Auftragswert von 340.000 Euro netto für die gesamte Vertragslaufzeit inklusive Verlängerungsoption der maßgebliche EU-Schwellenwert für Anwaltsleistungen als besondere Dienstleistungen nach § 106 GWB i.V.m. art. 4 lit. d) der Richtlinie 2014/24/EU in Höhe von derzeit 750.000 Euro netto nicht erreicht wird. B. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, den Zuschlag auf das Erstangebot zu erteilen. C. Für die Erstellung des Teilnahmeantrags ist das in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Eignungsformblatt zu verwenden. Neben den Angaben in dem Eignungsformblatt bezüglich der nachzuweisenden Referenzen haben die Bewerber zusätzlich eine Referenzdarstellung auf eigener Unterlage (max. 2 DIN A4- Seiten pro Referenz) einzureichen. Außerdem wird der aktuelle (nicht älter als 6 Monate) Berufshaftpflichtversicherungsnachweis (Kopie ausreichend) oder eine unwiderrufliche Deckungszusage eines Versicherers (nicht Maklers; Kopie ausreichend) gefordert. D. Zum Beleg des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen haben die Bewerber Eigenerklärungen darüber einzureichen, dass Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB, nach §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m. § 23 Abs. 2 und Abs. 5 AEntG, nach §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m. § 21 MiLoG und nach § 21 SchwarzArbG nicht vorliegen (s. Formblatt Eignung in den Vergabeunterlagen). E. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf der Vergabeplattform DTVP zum Herunterladen zur Verfügung. Sofern während des Vergabeverfahrens Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen oder zusätzliche Informationen bereitgestellt werden, erfolgt dies ausschließlich auf elektronischem Weg über die Vergabeplattform. Die Unternehmen werden hierüber nur gesondert informiert, wenn sie sich auf der Vergabeplattform registrieren. Andernfalls obliegt es den Unternehmen selbst, regelmäßig zu prüfen, ob auf der Vergabeplattform neue Informationen zum Verfahren bereitstehen. F. Anfragen zu Teilnahmeanträgen sind frühzeitig und ausschließlich an die Kontaktstelle über das Kommunikationsfeld der Vergabeplattform zu richten. Diese behält sich vor, nur Anfragen zu beantworten, die bis zum 01.12.2025, 12:00 Uhr gestellt wurden. G. Die Teilnahmeanträge sind in Textform unter Verwendung elektronischer Mittel ausschließlich über die auf der Vergabeplattform vorgesehene Funktion einzureichen. Auf postalischem Wege, per E-Mail oder das Kommunikationsfeld des Vergabeportals übermittelte Teilnahmeanträge sind nicht zugelassen. H. Sofern sich Bewerbergemeinschaften bewerben, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnete Bewerbergemeinschaftserklärung vorzulegen, in der ein bevollmächtigter Vertreter benannt wird und die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird. Die Eigenerklärungen sind in diesem Fall von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die Eignung der Mitglieder einer ordnungsgemäß teilnehmenden Bewerbergemeinschaft (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) wird kumulativ berücksichtigt. I. Wenn ein Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle oder technische und berufliche Leistungsfähigkeit in Anspruch nehmen will, gilt § 47 VgV. Der Auftraggeber überprüft in diesem Fall im Rahmen der Eignungsprüfung, ob ein Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllt und ob Ausschlussgründe vorliegen. Sollte diese Prüfung ergeben, dass ein anderes Unternehmen ein entsprechendes Eignungskriterium nicht erfüllt oder dass bei diesem zwingende oder fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § § 124 GWB vorliegen, muss der Bewerber dieses innerhalb einer vom Auftraggeber noch zu bestimmenden Frist ersetzen. Für den Fall, dass ein Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nehmen will, verlangt der Auftraggeber zudem eine entsprechende gemeinsame Haftung des Bewerbers und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung. J. Es erfolgt eine Begrenzung der Anzahl der Bieter. Nach Auswertung der Teilnahmeanträge werden die 3 bis 5 bestgeeignetsten Bewerber zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. K. Es wird darauf hingewiesen, dass über die Kommunikationsfunktion der Vergabeportals verfahrenserhebliche Erklärungen abgegeben werden. Die weibliche und die diverse Form sind der männlichen Form in diesem Vergabeverfahren und aller diesbezüglichen Vergabeunterlagen aus Vereinfachungsgründen gleichgestellt.

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