Ziel des Vertrages ist die Durchführung des Projekts "Neubau-Erweiterung des Kinderhauses am Gemeindezentrum Bessenbach - Gebäude- und Freianlagenplanung
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb zur Auftragsvergabe über Architektenleistungen für Gebäude- und Freianlagenplanung
".
Die Vergabestelle gibt Bessenbach als Ausführungsort an.
Der zu vergebende Vertrag bezieht sich auf den CPV-Code 71221000: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden.
Laut offiziellen Angaben wird die Ausschreibung von Gemeinde Bessenbach organisiert.
Eine geschätzte Projektdauer ist derzeit nicht verfügbar.
Ausschreibungsbeschreibung:
Die Gemeinde Bessenbach beabsichtigt, die bestehenden Kinderbetreuung „St. Florian“ in direkter Nachbarschaft zur Grundschule mit aktuell 1 Kindergartengruppe Ü3 sowie 3 Hortgruppen „Rasselbande“ für die Mittagsbetreuung von Schulkindern zu einem zentralen Kinderhaus für die Betreuung aller Altersgruppen auszubauen.
Die Kapazitätserweiterung soll durch einen Anbau an den Bestand oder durch einen Neubau erfolgen.
Zukünftig sollen an diesem Standort folgende Kapazitäten angeboten werden:
• 1 Krippengruppe U3 (mit Erweiterungsoption um eine weitere Gruppe U3) (12 Krippenplätze + 12 optional)
• 2 Kindergartengruppen Ü3 (50 Kindergartenplätze)
• 6 Hortgruppen für die Nachmittagsbetreuung (150 Hortplätze)
• Speiseraum / Mittagsversorgung
• Verwaltungsräume
Dabei sollen die bestehenden Räumlichkeiten der Kinderbetreuung mit genutzt und konsolidiert werden.
Der Bestand soll grundsätzlich nicht umgebaut werden, jedoch kann in diesem Zuge der Baumaßnahme eine Anpassung der Abläufe und der Raumorganisation bzw. der Zuordnung erfolgen. Um die Räume im Hanggeschoss auch barrierefrei anzubinden, muss auch ein Aufzug neu eingebaut werden.
In diesem Zusammenhang sind auch die Freianlagen des neuen Kinderhauses zu gestalten.
Für die Erweiterungsmaßnahmen ist das Summenraumprogramm zu berücksichtigen.
Folgende Ziele sind bei der Planung zu verfolgen:
1. Städtebauliche Weiterentwicklung des Bildungscampus durch die Ergänzung als Neubau bzw. Anbau unter
Berücksichtigung der Festsetzungen des Bebauungsplans.
2. Qualitätsvolle Adressbildung, die einerseits die eindeutige Erkennbarkeit unterstützt, andererseits auch die
Zusammengehörigkeit im Campus vermittelt.
3. Angemessene architektonische Gestaltung unter Einbindung der vorhandenen Architektursprache.
4. Alltagstaugliche und effiziente Erschließung, Organisation und Gestaltung des Gebäudes und der Freianlagen.
5. Umsetzung des Summenraumprogramms. Geringfügige Anpassungen der vorgegebenen Flächen sind möglich.
Dabei sollte der Multifunktions- / Bewegungsraum auch von außen zugänglich sein, um auch eine externe Nutzung
zuzulassen.
6. Berücksichtigung einer baulich-technischen Schnittstelle für eine eventuelle spätere Kapazitätserweiterung (ein weiterer
Krippengruppenraum U3).
7. Die Planung muss alle Aspekte der Nachhaltigkeit (ökologisch - ökonomisch - sozial) beachten:
7.1. Nutzungsoptimiertes Flächenorganisation
7.2. Kostenbewusste Planung hinsichtlich Bau, Betrieb und Instandhaltung
7.3. Ressourcenschonender Umgang mit Materialien, bevorzugter Einsatz nachwachsender Rohstoffe,
Vermeidung von Schadstoffen in den Materialien
7.4. Energetische Optimierung hinsichtlich Nutzung und Verbrauch
7.5. Integrative und durchgängig barrierefreie Planung
8. Berücksichtigung der Vorgaben und Anforderungen der übergeordneten Behörden und Fördermittelgeber
(Regierung von Unterfranken, Landratsamt).
9. Berücksichtigung der einschlägigen Gesetze, Normen, Richtlinien und anerkannten Regeln der Technik
(u. a. BauGB, BayBO, GEG, DIN 18040-1 und -3, Vorschriften der Unfallverhütung, etc.)
Zur Vorbereitung des Vorhabens wurde im Auftrag der Gemeinde Bessenbach durch gross und herbst architekten PartGmbB, Aschaffenburg, im Jahr 2025 in einem ersten Schritt eine Standortuntersuchung mit verschiedenen Baugrundstücken im Gemeindegebiet durchgeführt. Am priorisierten Standort an der Grundschule wurde im zweiten Schritt eine Machbarkeitsstudie zur Erweiterung des Kinderhauses durchgeführt. Die Machbarkeitsstudie stellt zwei verschiedene Varianten dar (1: eigenständiger Neubau, 2: Anbau). Diese hat gezeigt, dass die Baumaßnahme am Standort grundsätzlich umgesetzt werden kann. Für beide Varianten wurden die Baukosten grob übergeschätzt. Die Studie sowie die Baukostenschätzung wird den ausgewählten Bietern in der zweiten Stufe des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellt.
Die Gemeinde Bessenbach beabsichtigt, die Vergabe der Planungsleistungen für
• die Erweiterung des Kinderhaues auf insgesamt 1 Krippengruppe, 2 Kindergartengruppen sowie 6 Hortgruppen als eigenständiger Neubau oder als Anbau an das Bestandsgebäude unter Einbeziehung des Bestands mit einer Nutzungsfläche von ca. 1.250 m2 (HNF 1-6 gemäß Summenraumprogramm) bzw. einer Bruttogrundfläche (BGF) von ca. 2.100 m2 (konzeptabhängig anteilig davon im Bestand untergebracht), optional die Ergänzung um eine weiteren Krippengruppe.
• die Gestaltung der Freianlagen des Kinderhauses mit einer Fläche von ca. 1.000 m2, konzeptabhängig von der baulichen Setzung.
Grundlage der Auftragsvergabe ist die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in der Fassung von 2021.
Für die Erbringung der beschriebenen Aufgabe beabsichtigt die Gemeinde Bessenbach, die Leistungsbilder für
Gebäude und Innenräume gemäß §§ 34 ff sowie für Freianlagen gemäß §§ 39 ff zu vergeben.
Die Gemeinde beabsichtigt, alle Leistungsphasen an den bezuschlagten Planer zu vergeben. Es wird stufenweise beauftragt:
Stufe 1: LP 1 Grundlagenermittlung und LP 2 Vorplanung
Stufe 2: LP 3 Entwurfsplanung und LP 4 Genehmigungsplanung
Nach Vorliegen des Förderbescheids
Stufe 3: Optional: LP 5 Ausführungsplanung, LP 6 Vorbereitung der Vergabe und LP 7 Mitwirkung bei der Vergabe.
Stufe 4: Optional: LP 8 Objektüberwachung - Bauüberwachung und LP 9 Objektbetreuung.
Als besondere Leistungen soll als Pauschalhonorar die Erarbeitung des Förderantrags sowie den Verwendungsnachweis in Abstimmung mit dem Auftraggeber auf Grundlage der Vorplanung sowie Vorstellung und Abstimmung bei der Förderbehörde angeboten werden.
Rückfragen
Rückfragen zum Vergabeverfahren werden bis zum 18. März 2026 ausschließlich in Textform über die elektronische Vergabeplattform www.aumass.de akzeptiert. Die Rückfragen werden zur Einsicht für alle Bewerber auf der Vergabeplattform beantwortet.
#Besonders auch geeignet für:freelance# #Besonders auch geeignet für:selbst# #Besonders auch geeignet für:startup# #Besonders auch geeignet für:other-sme# Folgende Mindestanforderungen an die Teilnahmeanträge werden gestellt.
Teilnahmeanträge, die diese Anforderungen nicht erfüllen, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Alle Unterlagen sind in deutscher Sprache zu verfassen oder eine beglaubigte Übersetzung beizulegen.
1. Teilnahmeantrag
Der Teilnahmeantrag (Formblatt) ist fristgerecht auf der Vergabeplattform www.aumass.de bis zum unter Abschnitt 25 „Terminübersicht“ genannten Termin einzureichen. Der Verfasser des Teilnahmeantrags trägt selbst die Verantwortung für fristgerechten Eingang, Vollständigkeit und Richtigkeit des Antrags sowie aller eingereichten Unterlagen. Der Verfasser des Teilnahmeantrags bestätigt die Richtigkeit aller in den Teilnahmeunterlagen gemachten Angaben durch die Eintragung seines vollen Namens und seiner vertretungsberechtigten Funktion im Unternehmen in Textform im vorgesehenen Feld.
2. Abgabe einer Eigenerklärung auf Formblatt F 05, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 6 und 73 (3) VgV sowie nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen bzw. eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB nachgewiesen wird.
3. Abgabe einer Eigenerklärung auf Formblatt F 06, dass keine wirtschaftlichen Verflechtungen nach Russland bestehen.
4. Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit mit allen folgenden Kriterien
a. Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den Jahren 2025, 2024 und 2023 jeweils von mindestens 250.000 EUR netto für Planungsleistungen für Bildungsbauten gemäß der Leistungsbilder der HOAI § 34 Gebäude und Innenräume und damit verbundenen besonderen Leistungen.
b. Nachweis über den Schutz einer Berufshaftpflichtversicherung, nicht älter als 12 Monate ab dem Tag der Bekanntmachung des Verfahrens, mit einer Deckungssumme über mindestens 2.000.000 EUR für Personenschäden und über mindestens 2.000.000 EUR für Sachschäden. Die Ersatzleistung muss mindestens das Dreifache der Deckungs-summe pro Jahr betragen. Die Deckung für das Objekt muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Soweit eine Versicherung besteht, aber die Deckung niedriger ist als gefordert, muss der Bewerber eine schriftliche Bestätigung der Versicherung vorlegen, dass die Versicherung im Auftragsfall die Deckungssumme entsprechend erhöhen würde. Das Versicherungsunternehmen muss in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum zugelassen sein.
c. Auszug aus dem Handelsregister bei juristischen Personen
5. Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mit allen folgenden Kriterien
a. Nachweis über die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Architekt“ für den Bewerber und gegebenenfalls für alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft, Nachunternehmer und Geber von Eignungsleihen, z.B. Kopie der Eintragungsurkunde der Architektenkammer oder des Mitgliedsausweises einer Architektenkammer oder -soweit im jeweiligen Heimatland des Bewerbers nicht gesetzlich geregelt- ein anderer Nachweis gemäß Richtlinie 2013/55/EU, z. B. Kopie der Diplom- oder Masterurkunde eines abgeschlossenen Architekturstudiums.
b. Nachweis über die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Landschaftsarchitekt“ für mindestens eine Person, die den Bewerber, einen Partner einer Bewerbergemeinschaft oder einen Nachunternehmer vertritt, z.B. Kopie der Eintragungsurkunde der Architektenkammer oder des Mitgliedsausweises einer Architektenkammer oder -soweit im jeweiligen Heimatland des Bewerbers nicht gesetzlich geregelt- ein anderer Nachweis gemäß Richtlinie 2013/55/EU, z. B. Kopie der Diplom- oder Masterurkunde eines abgeschlossenen Landschaftsarchitekturstudiums.
c. Erklärung über die Anzahl der qualifizierten Mitarbeiter der Architektur in den Jahren 2025, 2024 und 2023. In diesen Jahren müssen jeweils mindestens 3 qualifizierte Mitarbeiter (einschließlich Inhaber, Geschäftsführer) beschäftigt worden sein. Teilzeitstellen ab 15 Wochenarbeitsstunden können addiert werden. Qualifizierte Mitarbeiter sind Personen mit einem Hochschulabschluss (Diplom, Master, Bachelor) oder gleichwertigen Abschluss, der zur Bearbeitung der Leistungsbilder der HOAI § 34 Gebäude und Innenräume befähigt.
Zum Ausschluss führen, auch ohne Nachforderung:
- Nicht elektronisch über die Plattform eingereichte, formlose oder verfristete Teilnahmeanträge
- Nicht formgerecht oder uneindeutig ausgefüllte Teilnahmeanträge und Formblätter
- Fehlende oder unvollständige Unterlagen
- Mehrfachbewerbungen einzelner Bewerber oder Mitglieder von Bewerbergemeinschaften oder von Nachunternehmern sind unzulässig und führen zum Ausschluss sämtlicher betroffener Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften einschließlich all derer Mitglieder und Nachunternehmer aus dem Verfahren.
Bewerbergemeinschaften, Eignungsleihe, Nachunternehmer
Teilnahmeanträge von Bewerbergemeinschaften, mit Eignungsleihe sowie Teilnahmeanträge mit der Absicht, für die Erfüllung von Teilleistungen Nachunternehmer zu beauftragen, sind zulässig. Bei Teilnahmeanträgen von Bewerbergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Ansprechpartner zu benennen. Bewerbergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch.
Die beabsichtigte Verteilung von Aufgaben zwischen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft bzw. Teilleistungen,
die an Nachunternehmer vergeben werden, sind in den Bewerbungsunterlagen zu benennen, soweit sie bereits bekannt sind.
Sollten die Nachunternehmer bei der Bewerbung noch nicht bekannt sein, so ist deutlich zu machen, dass die Beauftragung von Nachunternehmern beabsichtigt wird. In diesem Fall sind die Nachunternehmer spätestens mit der Abgabe des Erstangebots zu benennen und entsprechende Formblätter und Nachweise nachzureichen.
Die Formblätter F 05 „Erklärung über Ausschlussgründe nach VgV §§ 6 und 73 und GWB §§ 123 und 124“ sowie
F 06 „Eigenerklärung Bezug Russland“ sind von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, jedem Nachunternehmer und jedem Geber einer Eignungsleihe auszufüllen.
Der Verfasser des jeweiligen Formblatts bestätigt die Richtigkeit der gemachten Angaben durch die Eintragung seines vollen Namens und seiner Funktion im Unternehmen in Textform im vorgesehenen Feld.
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