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Planung, Errichtung und Betrieb eines geförderten Gigabitnetzes in der Gemeinde Nohfelden

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Öffentliche Ausschreibung organisiert von Gemeinde Nohfelden

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Veranstalter

Gemeinde Nohfelden

Ausschreibungstitel: Planung, Errichtung und Betrieb eines geförderten Gigabitnetzes in der Gemeinde Nohfelden

  • Beschaffungsanzeigen
  • Ausschreibungsunterlagen
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Bieter und Lieferanten
  • EU-Finanzierung
  • Ausführungsverträge
  • Angebotsbewertung
  • Transparenz bei Ausschreibungen

Veröffentlichungsdatum der Bekanntmachung:

2025-05-02

Ausführungsort der Arbeiten:

Nohfelden

Es wird erwartet, dass das Projekt in 84 Monate abgeschlossen wird.
In den Ausschreibungsunterlagen ist Nohfelden als Projektstandort genannt.
Die zuständige Stelle für die Veröffentlichung der Ausschreibung ist Gemeinde Nohfelden.
Für diese Ausschreibung wurde der CPV-Code 72400000 vergeben: Internetdienste.
Das zur Ausschreibung stehende Projekt trägt den Titel: "Planung, Errichtung und Betrieb eines geförderten Gigabitnetzes in der Gemeinde Nohfelden".

Ausschreibungsbeschreibung:

Gegenstand der Ausschreibung sind die Planung, Errichtung und der Betrieb eines Gigabitnetzes sowie die Versorgung der unterversorgten "grauen Flecken" der Gemeinde Nohfelden mit Diensten eines nachhaltigen und hochleistungsfähigen Gigabit-Netzes. Hierbei handelt es sich um eine Dienstleistungskonzession. Der Konzessionsgeber beabsichtigt die Erschließung durch ein Gigabit-Netz zu realisieren, für dessen Errichtung und Betrieb eine Investitionsbeihilfe gewährt wird (sog. Wirtschaftlichkeitslückenmodell).

a) Bietergemeinschaften: Bei Bildung einer Bietergemeinschaft sind folgende Erklärungen abzugeben: (i) Benennung der Mitglieder in einer von allen zur Bietergemeinschaft gehörenden Bietern unterzeichneten Erklärung (bereitgestelltes Formular – Anl. 06); die nach Ziffer 5.1.9 (Eignung Berufsausübung lit.c)) geforderten Nachweise entweder im Namen der gesamten Bietergemeinschaft oder jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft einzeln; (ii) im Übrigen müssen alle nach Ziffer 5.1.9 geforderten Nachweise zur Eignung von der Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen werden; (iii) Mitglieder der Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch; dies ist formlos im Teilnahmeantrag zu bestätigen; (iv) Eine besondere Rechtsform der Bietergemeinschaft wird nicht vorgeschrieben; (v) Mehrfachbewerbungen (z. B. parallele Bewerbung als Einzelbewerber und gleichzeitig in einer Bietergemeinschaft oder Bewerbungen rechtlich unselbständiger Niederlassungen sind unzulässig. Zu Nachunternehmereinsatz: Es ist grundsätzlich zwischen NU-Einsatz mit und ohne Eignungsleihe zu unterscheiden. b) MIT Eignungsleihe ist von dem Bewerber die „Erklärung bei Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer (Eignungsleihe)“ auszufüllen (bereitgestelltes Formular – Anl. 08) (i). In diesem Formular sind der Name des Nachunternehmens, die Art und Umfang der vom Nachunternehmer erbrachten Leistungen sowie explizit, die nur durch Eignungsleihe erfüllten Eignungskriterien i.S.d. Ziffer 5.1.9 zwingend zu benennen. (ii) Der zur Eignungsleihe herangezogenen Nachunternehmer hat zum einen das Formular „Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (Eignungsleihe)“ auszufüllen, (bereitgestelltes Formular – Anl. 09), (iii) zum anderen hat es die nach Ziffer 5.1.9 (Eignung Berufsausübung lit.c)) geforderten Nachweise, sowie (iv) die, dem Einsatz und der konkreten Eignungsleihe entsprechenden Erklärungen gemäß Ziffer 5.1.9 auszufüllen. (v) Wird die Eignungsleihe im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch genommen, hat der Bewerber bzw. die Bietergemeinschaft und das, die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit leihende Unternehmen zusätzlich eine Erklärung der gemeinsamen Haftung entsprechend des Umfanges der Eignungsleihe einzureichen. c) Ohne Eignungsleihe haben die Ihre Leistungsfähigkeit nachgewiesenen und zur Abgabe von Angeboten aufgeforderten Bieter die zum Nachunternehmereinsatz beabsichtigten Leistungsteile sowie, soweit bereits möglich, die vorgesehenen Nachunternehmer zu benennen; der Konzessionsgeber behält sich vor, dies abzufragen (bereitgestelltes Formular – Anl. 07). Spätestens vor Zuschlagserteilung haben die Bieter die Nachunternehmer explizit zu benennen und nachzuweisen, dass Ihnen die erforderlichen Mittel dieser Nachunternehmer zur Verfügung stehen. d) Vertraulichkeitserklärung: Für den Erhalt der Anlagen 12 – Das Anlagenkonvolut (Übersichtskarte, tabellarische Aufstellung der Adressen, Shapefile) wird nur Bewerbern zur Verfügung gestellt, die (i) Ihre Eignung im Teilnahmewettbewerb nachgewiesen haben und (ii) darüber hinaus die Vertraulichkeitserklärung ausgefüllt haben . Der Konzessionsgeber fordert daher die Einreichung einer ausgefüllten Vertraulichkeitserklärung (bereitgestelltes Formular – Anl. 11) bis spätestens mit Ablauf der Teilnahmeantragsfrist ab. Wird diese Vertraulichkeitserklärung nicht fristgerecht erbracht, kann das betreffende Unternehmen vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden; Ziffer 5.1.9 (Sonstiges lit. b)) gilt entsprechend.

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