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Neubau der Interkommunalen Grundschule Schönefeld-Schulzendorf (IKG)

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Öffentliche Ausschreibung organisiert von Gemeinde Schönefeld

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Veranstalter

Gemeinde Schönefeld

Ausschreibungstitel: Deutschland – Bauarbeiten – Neubau der Interkommunalen Grundschule Schönefeld-Schulzendorf (IKG)

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  • Ausschreibungsunterlagen
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Bieter und Lieferanten
  • EU-Finanzierung
  • Ausführungsverträge
  • Angebotsbewertung
  • Transparenz bei Ausschreibungen

Veröffentlichungsdatum der Bekanntmachung:

2026-03-05

Ausführungsort der Arbeiten:

Schönefeld

Laut Vergabeunterlagen betrifft das Verfahren das Projekt "Neubau der Interkommunalen Grundschule Schönefeld-Schulzendorf (IKG)".
Eine geschätzte Projektdauer ist derzeit nicht verfügbar.
Die Ausschreibung wird von der Behörde Gemeinde Schönefeld geleitet.
Die CPV-Nummer dieses Projekts lautet 45000000 und steht für: Bauarbeiten.
Das Projekt wird in der Verwaltungseinheit Schönefeld realisiert.

Ausschreibungsbeschreibung:

Gegenstand dieser Ausschreibung sind Planungs- und Bauleistungen sowie Leistungen des technischen und des infrastrukturellen Gebäudemanagements nach Maßgabe der vorliegenden Vergabeunterlagen für den Neubau der Interkommunalen Grundschule Schönefeld-Schulzendorf (IKG) durch die Gemeinde Schönefeld in der Gemeinde Schulzendorf. Der Auftraggeber wird einen einheitlichen Projektvertrag hierzu mit dem ausgewählten Bieter schließen. Projektbeschreibung: Die Gemeinde Schönefeld plant in Kooperation mit der Gemeinde Schulzendorf den Neubau einer interkommunalen Grundschule und einer Dreifeldsporthalle (ohne Tribüne) – im Folgenden IKG. Die IKG soll auf dem Grundstück der angrenzenden Nachbargemeinde Schulzendorf errichtet werden. Eine interkommunale Vereinbarung wurde hierzu abgeschlossen. Danach sollen für das Projekt auch Fördermittel, etwa der ILB, akquiriert und verwendet werden. Die IKG soll dreizügig errichtet werden. Dabei sollen zwei Züge durch die Gemeinde Schönefeld (Ortsteile Waltersdorf und Kiekebusch) und ein Zug durch die Gemeinde Schulzendorf genutzt werden. Es ist geplant, dass sich die Gemeinde Schulzendorf dafür an den Kosten für die Mitnutzung beteiligt (Beteiligung Investitionskosten & Schulkostenbeitrag). Der Erwerb des Grundstücks, der Bau, die Errichtung sowie die Schulträgerschaft erfolgt gemäß § 104 BbgSchulG durch die Gemeinde Schönefeld. Das Grundstück wurde bereits durch die Gemeinde Schönefeld von einer Erbengruppe erworben. Das Grundstück liegt im westlichen Teil der Gemeinde Schulzendorf und wird östlich durch die Miersdorfer Straße und westlich durch die Flutgrabenaue Walterdorf (Gemeinde Schönefeld) begrenzt, Gemarkung Schulzendorf, Flur III, Flurstück 100+225. Die Flurstücke haben insgesamt eine Größe von 27.081 Quadratmetern und befinden sich im Eigentum der Gemeinde Schönefeld. Die für die Maßnahme zur Verfügung stehende Grundstücksfläche umfasst dabei ca. 18.500 m². Die Gebäude (Schule und Sporthalle) werden voraussichtlich eine Größe von insgesamt ca. 9.400 m² BGF erreichen. In Anbetracht des starken Bevölkerungszuwachses und den daraus gestiegenen Bedarf der Gemeinden Schönefeld und Schulzendorf soll das Projekt zeit- und kostenoptimiert beschafft werden. Es ist das Ziel der Gemeinde Schönefeld, das Projekt IKG in Bezug auf die Lebenszykluskosten wirtschaftlich zu optimieren und unter maximaler Kosten- und Termintreue umzusetzen. Der Handlungsbedarf erfordert eine zeitnahe Umsetzung der Maßnahme, für die in konventioneller Realisierung seitens der Bauverwaltung keine ausreichenden Kapazitäten bereitgestellt werden können. Unter dieser Maßgabe soll das Projekt in alternativer Beschaffungsvariante umgesetzt werden. Die Gesamtmaßnahme umfasst Planung, Bau, Bauzwischenfinanzierung sowie den teilweisen Gebäudebetrieb und Instandhaltungsleistungen durch den ÖPP-Partner. Gegenstand dieser Ausschreibung sind mithin Planungs- und Bauleistungen sowie Leistungen der Bauzwischenfinanzierung und des technischen sowie des infrastrukturellen Gebäudemanagements für die IKG.

Hinweis zu Ziffer 5.1.9 der Auftragsbekanntmachung: "Unter den dann noch verbleibenden Bewerbern findet eine objektive Auswahl entsprechend der in der Eignungsmatrix (Unterlage T1-B-1.2) festgelegten Kriterien statt. Die Vergabestelle wird, sofern vorhanden, drei Bewerber zur indikativen Angebotsabgabe auffordern. Bei Punktegleichstand und mehr als drei Bewerbern wird die Auswahl durch Los getroffen. Die Bewerber mit einem Punktevorsprung sind als Bieter bereits ausgewählt. Bewerber mit einer niedrigeren Punktzahl, die zwischen den Bewerbern gleich hoch ist, nehmen am Losverfahren teil.", vgl. Anlage "T1-A-1.1_Verfahrensbrief_Verfahrensbedingungen_250103".

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