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Lieferung von Hardware für das neue Rathaus

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Öffentliche Ausschreibung organisiert von Gemeinde Schönefeld

Eine neue Möglichkeit für öffentliche Beschaffung wurde veröffentlicht.
Entdecken Sie die neuesten öffentlichen Ausschreibungen, die von Institutionen und Organisationen im Land veröffentlicht werden.

Veranstalter

Gemeinde Schönefeld

Ausschreibungstitel: Deutschland – Netzwerke – Lieferung von Hardware für das neue Rathaus

  • Beschaffungsanzeigen
  • Ausschreibungsunterlagen
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Bieter und Lieferanten
  • EU-Finanzierung
  • Ausführungsverträge
  • Angebotsbewertung
  • Transparenz bei Ausschreibungen

Veröffentlichungsdatum der Bekanntmachung:

2026-04-24

Ausführungsort der Arbeiten:

Schönefeld

Diese Ausschreibung bezieht sich direkt auf das Projekt "Lieferung von Hardware für das neue Rathaus", laut Bekanntmachung.
Die im Vertrag vorgesehenen Aktivitäten finden in Schönefeld statt.
Die geschätzte Vertragsdauer beträgt ca. 1 Monate.
Die Bekanntmachung wurde durch Gemeinde Schönefeld herausgegeben.
Die CPV-Zuordnung für diese Vergabe ist 32400000 – Netzwerke gemäß EU-Normen.

Ausschreibungsbeschreibung:

Die Gemeinde Schönefeld bezieht ab Mai schrittweise das neue Rathaus in der Mittelstraße 3a. Das Gebäude umfasst insgesamt sechs Etagen und wird im Zuge mehrerer Umzugsphasen vollständig in Betrieb genommen. Ziel dieser Ausschreibung ist die Erweiterung der bestehenden Netzwerkstruktur sowie der Austausch veralteter Netzwerkkomponenten, um einen zukunftssicheren, leistungsfähigen und sicheren IT-Betrieb zu gewährleisten. Darüber hinaus umfasst die Ausschreibung die Bereitstellung und Implementierung technischer Ausstattung für zusätzliche Besprechungsräume, die Installation eines Kamerasystems sowie die Beschaffung von Laptops für die Mitarbeitenden. Die Ausschreibung erfolgt in mehreren Losen.

#Bekanntmachungs-ID: CXVHYHNYTPBW539L# Besondere Hinweise (keine abschließende Aufzählung): Die Verwendung bestimmter Erzeugnisse oder Verfahren erfolgt auf der Grundlage von § 31 Abs. 6 VgV. Vergabeplattform ist der Vergabemarktplatz Brandenburg. Auskünfte werden ausschließlich auf in Textform eingereichte Fragen über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform erteilt. Bitte beachten Sie, dass für die Kommunikation über die o. g. Online-Plattform eine Registrierung erforderlich ist. Eine Registrierung stellt weiterhin sicher, dass Bewerber/Bieter insbesondere über Änderungen in den Vergabeunterlagen und über Stellungnahmen zu eingehenden Fragen unverzüglich informiert werden. Sämtliche Informationen werden auf den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform hinterlegt und sind Teil der Vergabeunterlagen. Diese sind bei der Erstellung der Angebote zu berücksichtigen. Fragen sollten bis spätestens 6 Kalendertage (Tag der Abgabe ausgenommen) vor Ablauf der Angebotsfrist über den Kommunikationsbereich eingegangen sein. Bewerber/Bieter, welche sich bei diesem Verfahren anonym registriert haben, weisen wir darauf hin, dass eine automatische Benachrichtigung von Änderungen, sonstige Informationen oder Nachsendungen nicht erfolgen. Dem Bewerber/Bieter obliegt die Pflicht der Informationsbeschaffung. Elektronisch übermittelten Angebote müssen über die o.g. Vergabeplattform eingereicht werden, andernfalls wird das Angebot ausgeschlossen. Es wird darauf hingewiesen, dass Angebote, welche über dem Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes oder per E-Mail eingereicht werden, nicht berücksichtigt werden.

#Besonders auch geeignet für:other-sme# Die Verwendung bestimmter Erzeugnisse oder Verfahren erfolgt auf der Grundlage von § 31 Abs. 6 VgV. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf der Vergabeplattform Vergabemarktplatz Brandenburg zum Download kostenfrei und uneingeschränkt zur Verfügung gestellt. Auskünfte werden ausschließlich auf in Textform eingereichte Fragen über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform erteilt. Für die Kommunikation über diese Vergabeplattform ist eine Registrierung interessierter Unternehmen erforderlich. Eine Registrierung stellt weiterhin sicher, dass Bewerber/Bieter insbesondere über Änderungen in den Vergabeunterlagen und über Stellungnahmen zu eingehenden Fragen informiert werden. Fragen sollten bis 6 Tage vor Angebotsöffnung eingereicht werden. Eine Frage gilt als zugegangen, wenn sie über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform gestellt wurde. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Bieterfragen unbeantwortet zu lassen. Bewerber/Bieter, welche sich bei diesem Verfahren anonym registriert haben, werden darauf hingewiesen, dass eine automatische Benachrichtigung von Änderungen oder sonstigen Informationen nicht erfolgt. Dem Bewerber/Bieter obliegt die Pflicht der Informationsbeschaffung. Es wird außerdem darauf hingewiesen, dass die Angebote, die nicht elektronisch über die Vergabeplattform eingereicht werden, ausgeschlossen werden. Angebote, welche über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform oder per E-Mail eingereicht werden, werden ebenfalls ausgeschlossen.

#Besonders auch geeignet für:other-sme# Die Verwendung bestimmter Erzeugnisse oder Verfahren erfolgt auf der Grundlage von § 31 Abs. 6 VgV. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf der Vergabeplattform Vergabemarktplatz Brandenburg zum Download kostenfrei und uneingeschränkt zur Verfügung gestellt. Auskünfte werden ausschließlich auf in Textform eingereichte Fragen über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform erteilt. Für die Kommunikation über diese Vergabeplattform ist eine Registrierung interessierter Unternehmen erforderlich. Eine Registrierung stellt weiterhin sicher, dass Bewerber/Bieter insbesondere über Änderungen in den Vergabeunterlagen und über Stellungnahmen zu eingehenden Fragen informiert werden. Fragen sollten bis 6 Tage vor Angebotsöffnung eingereicht werden. Eine Frage gilt als zugegangen, wenn sie über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform gestellt wurde. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Bieterfragen unbeantwortet zu lassen. Bewerber/Bieter, welche sich bei diesem Verfahren anonym registriert haben, werden darauf hingewiesen, dass eine automatische Benachrichtigung von Änderungen oder sonstigen Informationen nicht erfolgt. Dem Bewerber/Bieter obliegt die Pflicht der Informationsbeschaffung. Es wird außerdem darauf hingewiesen, dass die Angebote, die nicht elektronisch über die Vergabeplattform eingereicht werden, ausgeschlossen werden. Angebote, welche über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform oder per E-Mail eingereicht werden, werden ebenfalls ausgeschlossen.

#Besonders auch geeignet für:other-sme# Die Verwendung bestimmter Erzeugnisse oder Verfahren erfolgt auf der Grundlage von § 31 Abs. 6 VgV. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf der Vergabeplattform Vergabemarktplatz Brandenburg zum Download kostenfrei und uneingeschränkt zur Verfügung gestellt. Auskünfte werden ausschließlich auf in Textform eingereichte Fragen über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform erteilt. Für die Kommunikation über diese Vergabeplattform ist eine Registrierung interessierter Unternehmen erforderlich. Eine Registrierung stellt weiterhin sicher, dass Bewerber/Bieter insbesondere über Änderungen in den Vergabeunterlagen und über Stellungnahmen zu eingehenden Fragen informiert werden. Fragen sollten bis 6 Tage vor Angebotsöffnung eingereicht werden. Eine Frage gilt als zugegangen, wenn sie über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform gestellt wurde. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Bieterfragen unbeantwortet zu lassen. Bewerber/Bieter, welche sich bei diesem Verfahren anonym registriert haben, werden darauf hingewiesen, dass eine automatische Benachrichtigung von Änderungen oder sonstigen Informationen nicht erfolgt. Dem Bewerber/Bieter obliegt die Pflicht der Informationsbeschaffung. Es wird außerdem darauf hingewiesen, dass die Angebote, die nicht elektronisch über die Vergabeplattform eingereicht werden, ausgeschlossen werden. Angebote, welche über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform oder per E-Mail eingereicht werden, werden ebenfalls ausgeschlossen.

#Besonders auch geeignet für:other-sme# Die Verwendung bestimmter Erzeugnisse oder Verfahren erfolgt auf der Grundlage von § 31 Abs. 6 VgV. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf der Vergabeplattform Vergabemarktplatz Brandenburg zum Download kostenfrei und uneingeschränkt zur Verfügung gestellt. Auskünfte werden ausschließlich auf in Textform eingereichte Fragen über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform erteilt. Für die Kommunikation über diese Vergabeplattform ist eine Registrierung interessierter Unternehmen erforderlich. Eine Registrierung stellt weiterhin sicher, dass Bewerber/Bieter insbesondere über Änderungen in den Vergabeunterlagen und über Stellungnahmen zu eingehenden Fragen informiert werden. Fragen sollten bis 6 Tage vor Angebotsöffnung eingereicht werden. Eine Frage gilt als zugegangen, wenn sie über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform gestellt wurde. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Bieterfragen unbeantwortet zu lassen. Bewerber/Bieter, welche sich bei diesem Verfahren anonym registriert haben, werden darauf hingewiesen, dass eine automatische Benachrichtigung von Änderungen oder sonstigen Informationen nicht erfolgt. Dem Bewerber/Bieter obliegt die Pflicht der Informationsbeschaffung. Es wird außerdem darauf hingewiesen, dass die Angebote, die nicht elektronisch über die Vergabeplattform eingereicht werden, ausgeschlossen werden. Angebote, welche über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform oder per E-Mail eingereicht werden, werden ebenfalls ausgeschlossen.

#Besonders auch geeignet für:other-sme# Die Verwendung bestimmter Erzeugnisse oder Verfahren erfolgt auf der Grundlage von § 31 Abs. 6 VgV. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf der Vergabeplattform Vergabemarktplatz Brandenburg zum Download kostenfrei und uneingeschränkt zur Verfügung gestellt. Auskünfte werden ausschließlich auf in Textform eingereichte Fragen über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform erteilt. Für die Kommunikation über diese Vergabeplattform ist eine Registrierung interessierter Unternehmen erforderlich. Eine Registrierung stellt weiterhin sicher, dass Bewerber/Bieter insbesondere über Änderungen in den Vergabeunterlagen und über Stellungnahmen zu eingehenden Fragen informiert werden. Fragen sollten bis 6 Tage vor Angebotsöffnung eingereicht werden. Eine Frage gilt als zugegangen, wenn sie über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform gestellt wurde. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Bieterfragen unbeantwortet zu lassen. Bewerber/Bieter, welche sich bei diesem Verfahren anonym registriert haben, werden darauf hingewiesen, dass eine automatische Benachrichtigung von Änderungen oder sonstigen Informationen nicht erfolgt. Dem Bewerber/Bieter obliegt die Pflicht der Informationsbeschaffung. Es wird außerdem darauf hingewiesen, dass die Angebote, die nicht elektronisch über die Vergabeplattform eingereicht werden, ausgeschlossen werden. Angebote, welche über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform oder per E-Mail eingereicht werden, werden ebenfalls ausgeschlossen.

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