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Modernisierung Stadtarchiv Dresden, Ertüchtigung Klima einschl. Lesesaal, Ausstellung und Urkundenstelle - Technische Ausrüstung ELT

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Öffentliche Ausschreibung organisiert von Landeshauptstadt Dresden, GB Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften, Amt f. Hochbau u. Immobilienverwaltung

Eine neue Möglichkeit für öffentliche Beschaffung wurde veröffentlicht.
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Veranstalter

Landeshauptstadt Dresden, GB Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften, Amt f. Hochbau u. Immobilienverwaltung

Ausschreibungstitel: Deutschland – Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen – Modernisierung Stadtarchiv Dresden, Ertüchtigung Klima einschl. Lesesaal, Ausstellung und Urkundenstelle - Technische Ausrüstung ELT

  • Beschaffungsanzeigen
  • Ausschreibungsunterlagen
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Bieter und Lieferanten
  • EU-Finanzierung
  • Ausführungsverträge
  • Angebotsbewertung
  • Transparenz bei Ausschreibungen

Veröffentlichungsdatum der Bekanntmachung:

2026-03-24

Ausführungsort der Arbeiten:

Dresden

Laut CPV-Klassifikation gehört das Projekt zur Kategorie 71321000 – Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen.
Laut technischen Angaben erfolgen die Arbeiten in Dresden.
Ziel dieser Ausschreibung ist die Umsetzung des Projekts "Modernisierung Stadtarchiv Dresden, Ertüchtigung Klima einschl. Lesesaal, Ausstellung und Urkundenstelle - Technische Ausrüstung ELT ".
Die Organisation des Ausschreibungsverfahrens erfolgt durch Landeshauptstadt Dresden, GB Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften, Amt f. Hochbau u. Immobilienverwaltung.
Für diese Ausschreibung wurde keine klare Dauer angegeben.

Ausschreibungsbeschreibung:

Planung Technische Ausrüstung ELT AGR 4 und 5 gem. § 55 HOAI i.V.m. Anlage 15 für die Leistungsphasen 5-9, stufenweise Beauftragung

Genaue Angaben zur Bindefrist entnehmen Sie der Aufforderung zur Angebotsabgabe. 1) Kommunikation im Vergabeverfahren: Die Kommunikation für Verfahren mit ausschließlicher elektronischer Angebotsabgabe erfolgt nur über die Plattform evergabe.de. Informationen über Änderungen der Bekanntmachungen/Vergabeunterlagen sowie sämtliche nach der Angebotsöffnung folgende Kommunikation (z. B. Bieterinformationen, Auftragsschreiben) werden elektronisch über evergabe.de bereitgestellt. Auch die Anfragen zu den Vergabeunterlagen müssen elektronisch über eVergabe.de bzw. das Bietercockpit gestellt werden. Deren Beantwortung erfolgt ebenfalls elektronisch über die Plattform. Werden die erforderlichen Unterlagen ohne Registrierung heruntergeladen, erfolgt keine automatische Benachrichtigung über mögliche Änderungen zur Vergabe. Informationen zu den technischen Anforderungen und Hilfe bei technischen Problemen erhalten Sie unter eVergabe.de. 2) Die Einreichung der Angebote per Telefax, E-Mail oder über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform ist nicht zulässig. Elektronische Angebotsabgabe ist nur in Textform zugelassen. Abschlusserklärungen sind in Textform zu zeichnen. Die Bieter erklären förmlich, dass die von Ihnen angegebenen Informationen in der von Ihnen eingereichten Eigenerklärung genau und korrekt sind und sie sich der Konsequenzen einer schwerwiegenden Täuschung bewusst sind. 3) Für die Angebotsabgabe sind die von der Auftraggeberin bereitgestellten Formulare zu verwenden. Die Teilnahme am Verfahren erfolgt über das vollständig ausgefüllte Formular zur Eigenerklärung, welches um die darin geforderten Angaben und Nachweise zu ergänzen ist. Die ausgefüllten und lokalgespeicherten Unterlagen sind als Teil des Angebotes auf der Plattform hochzuladen. Im Rahmen der Angebotsabgabe sind sämtliche einzureichende Dokumente (Formulare sowie Anlagen) als separate Dateien einzureichen. Eingereichte Dateien dürfen 40 MB nicht überschreiten. Die Anzahl der Dateien ist nicht beschränkt. 4) Das Vertragsformular ist von den Bietern vollständig auszufüllen und in Textform gezeichnet (§ 126 b BGB) elektronisch über die Vergabeplattform einzureichen. Für die Erstellung des Honorarangebotes ist das von der Auftraggeberin bereitgestellte Honorarblatt unter der Rubrik externes Leistungsverzeichnis zu verwenden, vollständig auszufüllen und elektronisch einzureichen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Eintragungen zum Honorar im Vertrag mit den Eintragungen im Honorarblatt identisch sein müssen und bei Abweichungen der Vertrag zugrunde gelegt wird. Das von den Bietern auszufüllende Angebotsschreiben dient lediglich der elektronischen Abwicklung des Vergabeverfahrens und ist nicht Teil des Angebotes. 5) Im Auftragsfall hat der Auftragnehmer die ihm übertragenen Leistungen im eigenen Büro bzw. gemäß den Angaben in der Eigenerklärung zu erbringen. 6) Nicht fristgerecht eingereichte Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. 7) Nicht deutschsprachigen Nachweisen ist eine Übersetzung in Deutsch beizufügen. 8) Allgemeine Werbebroschüren und weitere Unterlagen zur Vorstellung sowie zusätzliche Angaben, die über die geforderten hinausgehen, sind nicht erwünscht und werden nicht berücksichtigt. 9) Die Abgabe mehrerer Angebote pro Bieter ist nicht zulässig. Dazu zählen auch Angebote unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachangebote von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros haben den Ausschluss der Bieter und sämtlicher betroffener Bietergemeinschaften zur Folge. 10) Sollten nach Auffassung der Bieter in den Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder Fehler (u.a. Verstoß gegen geltendes Recht) vorliegen, so haben diese die Auftraggeberin unter der genannten Kontaktstelle umgehend in Textform darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, sind die Bieter mit diesen Einwendungen präkludiert. 11) Für die in den Vergabeunterlagen verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für alle Geschlechter. Sofern nicht ausdrücklich anders bestimmt, sind mit "Bewerber" oder "Bieter" sowohl einzelne Unternehmen als auch Bewerber-/ Bietergemeinschaften gemeint, mit "Auftragnehmer" der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft.

#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#1) Für die Ausarbeitung der Angebotsunterlagen werden keine Kosten erstattet (§ 77 (1) VgV). 2) Die Auswahl erfolgt unter den formal zulässigen Angeboten (Erfüllung der geforderten Mindeststandards siehe formale Prüfung) anhand der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Bewertungsmatrix, wobei die Kriterien wie folgt bewertet werden: pro Zuschlagskriterium können 0 bis 5 Punkte vergeben werden, die Punktzahl pro Kriterium wird gewichtet. Die Rangfolge richtet sich nach den erreichten Punktzahlen. Es können maximal 500 Punkte erreicht werden. Bei Punktgleichstand zwischen mehreren Bewerbern entscheidet die Punktezahl für das Kriterium Honorarangebot. 3) Vorzulegen ist die Bestätigung der Unabhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen gem. § 73 (3) VgV. 4) Anzugeben ist gem. § 53 (8) VgV, ob gewerbliche Schutzrechte bestehen oder beantragt sind. 5) Zu tätigen sind Angaben zur Art der Bewerbung, bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Nachweise von allen Mitgliedern und eine Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung vorzulegen. 6) Gefordert sind die Angaben zu Unterauftragnehmern gem. § 36 VgV. Eine Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer (siehe Anlage Formular zur Eigenerklärung) ist dem Angebot beizufügen. 7) Gefordert sind Angaben zur Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) gem. § 47 (1) VgV. Eine Verpflichtungserklärung (siehe Anlage zum Formular zur Eigenerklärung) der anderen Unternehmen ist dem Angebot beizufügen.

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