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Beratungsleistungen zur Umsetzung und Etablierung von betrieblichen Restrukturierungs- und Optimierungsmaßnahmen beim Landeskrankenhaus (AöR)

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Öffentliche Ausschreibung organisiert von Landeskrankenhaus (AöR)

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Veranstalter

Landeskrankenhaus (AöR)

Ausschreibungstitel: Deutschland – Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste – Beratungsleistungen zur Umsetzung und Etablierung von betrieblichen Restrukturierungs- und Optimierungsmaßnahmen beim Landeskrankenhaus (AöR)

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Veröffentlichungsdatum der Bekanntmachung:

2026-03-25

Ausführungsort der Arbeiten:

Andernach

Die Koordination der Vergabe erfolgt durch Landeskrankenhaus (AöR).
Die Laufzeit der vertraglichen Aktivitäten beträgt 2 Jahre.
Für diese Vergabe wurde der CPV-Code 79400000 gewählt, zuständig für: Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste.
Es wird ein Vertrag zur Realisierung des Projekts "Beratungsleistungen zur Umsetzung und Etablierung von betrieblichen Restrukturierungs- und Optimierungsmaßnahmen beim Landeskrankenhaus (AöR)" angestrebt.
Die Zielregion für die Umsetzung des Auftrags ist Andernach (laut Plattformangaben).

Ausschreibungsbeschreibung:

Das Landeskrankenhaus plant die Umsetzung und Etablierung von betrieblichen Restrukturierungs- und Optimierungsmaßnahmen. Ausgeschrieben werden die benötigten Beratungsleistungen zur Umsetzung.

Für den Fall, dass der Einsatz von Unterauftragnehmern beabsichtigt ist, sind die von der beabsichtigen Unterauftragsvergabe betroffenen Teile des Auftrags unter Verwendung des Vordrucks Unterauftragnehmer nach Art und Umfang zu benennen. Die Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist für jeden Unterauftragnehmer, der eingesetzt werden soll, gesondert einzureichen. Hierzu ist der Vordruck „Eignung Dritte“ zu verwenden. Allerdings reicht hier die Einreichung auf gesonderte Anforderung durch den Auftraggeber vor Zuschlagserteilung aus. Eine Einreichung bereits mit dem Teilnahmeantrag ist jedoch sinnvoll. Die die Teile des Auftrags, die der Bieter im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigt, sowie, falls zumutbar, die vorgesehenen Unterauftragnehmer sind bereits im Erstangebot zu benennen. Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen zu verlangen nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel der benannten Unterauftragnehmer tatsächlich zur Verfügung stehen (§ 36 Abs. 1 S. 2 VgV). ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen. Sofern erst nach Zuschlagserteilung eine Unterauftragsvergabe in Betracht gezogen wird, bedarf diese der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Auftraggeberin. Die Teilnahme von Bewerbergemeinschaften ist zulässig. Alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sind mit vollständigen Adressangaben auf dem Vordruck Bewerbergemeinschaft zu nennen. Ferner ist auf diesem verbindlich von allen Mitgliedern jeweils zu erklären, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaften (und später der Bieter- bzw. Arbeitsgemeinschaft) als Gesamtschuldner haften (sog. Gesamtschuldnererklärung). Wenn in den Vergabeunterlagen von „Bewerbern“ oder „Bietern“ gesprochen wird, gelten die Ausführungen entsprechend auch für Bewerber- und Bietergemeinschaften. Der Vordruck Eignung Dritte ist für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft gesondert auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Der Bieter hat eine Verpflichtungserklärung gemäß Landestariftreuegesetz Rheinland-Pfalz abzugeben und die Vorgaben des Gesetzes bei der Auftragsausführung zu beachten.

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