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Aufzugsanlagen, Fahrtreppen und Fahrsteige sowie Förderanlagen - Kohlenbunkerensemble - Gebäudeteil A: Kohlenbunker (KBE-A), Grothusstraße 205, 45883 Gelsenkirchen

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Öffentliche Ausschreibung organisiert von Stadt Gelsenkirchen

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Veranstalter

Stadt Gelsenkirchen

Ausschreibungstitel: Deutschland – Installation von Aufzügen – Aufzugsanlagen, Fahrtreppen und Fahrsteige sowie Förderanlagen - Kohlenbunkerensemble - Gebäudeteil A: Kohlenbunker (KBE-A), Grothusstraße 205, 45883 Gelsenkirchen

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Veröffentlichungsdatum der Bekanntmachung:

2026-03-20

Ausführungsort der Arbeiten:

Gelsenkirchen

Diese Ausschreibung bezieht sich direkt auf das Projekt "Aufzugsanlagen, Fahrtreppen und Fahrsteige sowie Förderanlagen - Kohlenbunkerensemble - Gebäudeteil A: Kohlenbunker (KBE-A), Grothusstraße 205, 45883 Gelsenkirchen", laut Bekanntmachung.
Die geplante Ausführungsdauer beträgt 129 Tage.
Stadt Gelsenkirchen ist als öffentliche Institution in das Verfahren eingebunden.
Die in der Ausschreibung beschriebene Maßnahme findet in Gelsenkirchen statt.
Gemäß CPV-Klassifizierung fällt der Vertrag unter den Code 45313100 – Installation von Aufzügen.

Ausschreibungsbeschreibung:

Aufzugsanlagen, Fahrtreppen und Fahrsteige sowie Förderanlagen

#Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6SYTQ1TYHBM# Das Offene Verfahren erfolgt gemäß VOB/A - Abschnitt 2, dem Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW), den Teilnahmebedingungen und den Besonderen Vertragsbedingungen. Für das Vergabeverfahren und die spätere Ausführung gilt die VOB (Teil A, B und C) in der Fassung der Gesamtausgabe 2019, einschließlich Ergänzungsband 2023, sowie der Änderungsbekanntmachung vom 25.09.2023. Nebenangebote müssen als Mindestanforderung, sofern in den Vergabeunterlagen keine weitergehenden Anforderungen gestellt werden, den Konstruktionsprinzipien und den vom Auftraggeber vorgesehenen Planungsvorgaben entsprechen. Die Sicherheit für die Mängelansprüche beträgt 3 % der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme). Die Sicherheitsleistung für die Mängelansprüche wird von der Schlussrechnung einbehalten, sofern keine Bürgschaft in entsprechender Höhe eingereicht wurde. Fragen sind in Textform, bis zur angegebenen Frist für die Auskunftserteilung, über die Vergabeplattform an die Vergabestelle zu richten. Verbindliche Antworten erfolgen in Textform über die Vergabeplattform zur entsprechenden Vergabe. Enthalten die Vertrags- und Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bietenden Unklarheiten und/oder Fehler, so ist unverzüglich der Auftraggeber vor Angebotsabgabe über das Kommunikationstool der Vergabeplattform darauf hinzuweisen. Ein übermittelter oder auf der Vergabeplattform eingestellter Nachtrag wird Teil der Vergabeunterlagen. Als Grundlage für das Angebot gilt das in der letzten Fassung eingestellte Leistungsverzeichnis. Zur Sicherstellung einer vollumfänglichen elektronischen Kommunikation (z.B. Benachrichtigungen, bei Änderung der Vergabeunterlagen, usw.) wird den Bewerbenden bzw. Bietenden dringend empfohlen, sich auf der Vergabeplattform anzumelden und für dieses Vergabeverfahren freizuschalten. Mit der Registrierung auf der Vergabeplattform erhalten Bewerbende bzw. Bietende Zugriff auf ein individuelles Postfach. Dieses wird für die Zustellung von rechtserheblichen und verfahrenserheblichen Erklärungen im Vergabeverfahren genutzt. Es wird darauf hingewiesen, dass rechtserhebliche und verfahrenserhebliche Erklärungen an die bei der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse versendet werden. Nicht angemeldete und freigeschaltete Bietende müssen regelmäßig die Vergabeunterlagen auf Änderungen überprüfen. Es sind ausschließlich elektronische Angebote über die Vergabeplattform zugelassen. Informationen zu den zu verwendenden elektronischen Mitteln, den technischen Parametern zur Einreichung elektronischer Teilnahmeanträge und Angeboten sowie zur Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren entnehmen Sie bitte den auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW hinterlegten Nutzungsbedingungen. Eine Übermittlung der Angebote auf dem Postweg und auf anderen elektronischen Wegen (z.B. per E-Mail, CD, Telefax oder über die Kommunikation der Vergabeplattform) ist nicht gestattet. Diese Angebote werden von der Wertung ausgeschlossen. Bietende tragen das Risiko der Übermittlung und des rechtzeitigen und vollständigen Eingangs des Angebotes. Fehlende Unterlagen sind spätestens innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Die Ergebnisse der Angebotseröffnung werden elektronisch über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Die spätere Auftragsvergabe erfolgt durch die Bedarfsstelle (Fachdienststelle) der Stadt Gelsenkirchen. Die Zustellung des Auftragsschreibens erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform. Verwenden Sie bitte für die Angebotsabgabe kein gesondertes Anschreiben! Sämtliche Angaben, die mit dem Angebot zu machen sind, sind an den dafür vorgesehenen Stellen in den Vergabeunterlagen vorzunehmen.

#Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#

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