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Energetische Fassadensanierung EHK-Gymnasium Heilbronn - Leistungen der Tragwerksplanung, Lph. 1-6 gemäß §§ 49 ff. HOAI

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Öffentliche Ausschreibung organisiert von Stadt Heilbronn

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Veranstalter

Stadt Heilbronn

Ausschreibungstitel: Deutschland – Dienstleistungen von Ingenieurbüros – Energetische Fassadensanierung EHK-Gymnasium Heilbronn - Leistungen der Tragwerksplanung, Lph. 1-6 gemäß §§ 49 ff. HOAI

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  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Bieter und Lieferanten
  • EU-Finanzierung
  • Ausführungsverträge
  • Angebotsbewertung
  • Transparenz bei Ausschreibungen

Veröffentlichungsdatum der Bekanntmachung:

2026-03-17

Ausführungsort der Arbeiten:

Heilbronn

Das Projekt wird in der Verwaltungseinheit Heilbronn realisiert.
Die Initiative zur Ausschreibung stammt von Stadt Heilbronn.
Eine geschätzte Projektdauer ist derzeit nicht verfügbar.
Der zu vergebende Vertrag bezieht sich auf den CPV-Code 71300000: Dienstleistungen von Ingenieurbüros.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist das Projekt "Energetische Fassadensanierung EHK-Gymnasium Heilbronn - Leistungen der Tragwerksplanung, Lph. 1-6 gemäß §§ 49 ff. HOAI
".

Ausschreibungsbeschreibung:

Das 1975 eingeweihte Elly-Heuss-Knapp-Gymnasium wurde in Systembauweise als Stahlbeton-Skelettkonstruktion errichtet. Das 4-geschossige Gebäude wurde in den 1990er saniert und beinhaltet sämtliche Unterrichtsräume. Das 2006 fertiggestellt Mensagebäude dient der Essensversorgung für das Gymnasium als auch der Gemeinschaftsschule. Die Fassade des Schulgebäudes besteht aus massiven Stahlbeton-Fertigteilen an Brüstungen und Wänden sowie Aluminium-Fensterbändern. Die Wärmedämmeigenschaft der Außenhülle entspricht in keiner Weise den bauphysikalisch und energetischen Standards. Außerdem sind die Fenster und Türen schadhaft, die Instandhaltungskosten sind wirtschaftlich nicht mehr darstellbar. Eine Fenster-Erneuerung ist dringend erforderlich. Diese ist nur im Rahmen einer energetischen Sanierung der gesamten Gebäudehülle sinnvoll, da auch die Fassadenkonstruktion insgesamt nicht mehr den energetischen Anforderungen entspricht. Grundlage für ein Sanierungskonzept muss eine energetisch-bauphysikalische Bewertung und Sanierungsempfehlung der gesamten Gebäudehülle sein Die Projektbudget (KG 100 bis 700) ist mit ca. 3,0 Mio. € brutto geschätzt. Die Meilensteine zur Umsetzung des Projekts sehen vor: - Leistungsbeginn Planung ca. Anfang 4. Quartal 2025. Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen: Leistungsphasen 1-6 gemäß §§ 49 ff. HOAI. Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphasen 1-3 gemäß §§ 51 HOAI beauftragt. Die Leistungsphasen 4-6 werden stufenweise abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.

#Besonders auch geeignet für:freelance# #Besonders auch geeignet für:selbst# Der Auftraggeber bzw. dessen Verfahrensbetreuer korrespondiert vorzugsweise über die Vergabeplattform. Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung der Formblätter für den Teilnahmewettbewerb (Vergabeunterlage B) möglich. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Mitglied auszufüllen. Die benannten Termine für die Laufzeit des Vertrags beziehen sich auf den geplanten Beauftragungszeitpunkt (Beginn) und die geplante Nutzungsaufnahme der Hauptmaßnahme (Ende). Die Leistungszeit der Mängelbeseitigung, Restabwicklung und Abrechnung der Maßnahme, Erstellung/Übergabe einer vollständigen Dokumentation der erbrachten Planungsleistungen (inkl. Abnahme der Planungsleistungen) sowie die Leistungszeit der kompletten Lph. 9 können zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht exakt angegeben werden, sind daher im genannten Zeitraum nicht enthalten und müssen hinsichtlich der tatsächlichen Laufzeit des Vertrages noch dazugerechnet werden. Je Bewerber ist nur ein Teilnahmeantrag, je Bieter nur ein Angebot zulässig. Mehrfachbewerbungen bzw. -angebote führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachbewerbungen/-angebote gelten auch mehrere Bewerbungen/Angebote von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bietergemeinschaften. Bewerber bzw. Bieter übermitteln ihre Teilnahmeanträge bzw. Angebote in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel gemäß § 10 VgV über die genannte Vergabeplattform. Der Bewerber/Bieter trägt das Risiko der fristgerechten Übermittlung seines Teilnahmeantrags/Angebots. Zusätzliche bzw. ergänzende Angebotsunterlagen werden nicht berücksichtigt. Die Vergabeunterlagen stehen auf der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform zum Download zur Verfügung. Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind über die Kommunikationsebene der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist veröffentlicht. Die Bewerber sind verpflichtet, sich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfristauf der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform/Homepage zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Angebotsfrist auch noch innerhalb dieser 6 Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls auf der unter Ziffer I.3. dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform informiert. Es besteht die Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform. Die Bewerber/Bieter, die sich freiwillig registrieren, werden über die verbindlichen Stellungnahmen auf die eingereichten Fragen und Anmerkungen per E-Mail informiert. Bei Bietergemeinschaften sind neben der Eigenerklärung auch die weiteren geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß § 75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen.

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