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ELT 2 Elektroinstallation, 2020-011Wilster, Neubau Feuerwehr Wilster

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Öffentliche Ausschreibung organisiert von Stadt Wilster über das Amt Wilstermarsch

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Veranstalter

Stadt Wilster über das Amt Wilstermarsch

Ausschreibungstitel: Deutschland – Bau von Feuerwachen – ELT 2 Elektroinstallation, 2020-011Wilster, Neubau Feuerwehr Wilster

  • Beschaffungsanzeigen
  • Ausschreibungsunterlagen
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Bieter und Lieferanten
  • EU-Finanzierung
  • Ausführungsverträge
  • Angebotsbewertung
  • Transparenz bei Ausschreibungen

Veröffentlichungsdatum der Bekanntmachung:

2026-03-23

Ausführungsort der Arbeiten:

Lübeck

Die Vergabe betrifft insbesondere das Projekt "ELT 2 Elektroinstallation, 2020-011Wilster, Neubau Feuerwehr Wilster", als vorrangiges Investitionsvorhaben.
Die Ausschreibung umfasst Leistungen, die in Lübeck ausgeführt werden.
Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR hat dieses öffentliche Verfahren eingeleitet.
Für diese Ausschreibung wurde keine klare Dauer angegeben.
Die technische Referenz der Ausschreibung ist 45216121 – Kategorie: Bau von Feuerwachen.

Ausschreibungsbeschreibung:

"Die Leistung beinhaltet die komplette Elektroinstallation, ausgenommen der Erdungs- und Blitzschutzanlage, diese ist bereits submittiert."

"Fragen sind elektronisch über die Vergabeplattform oder schriftlich per E-Mail an [email protected] zu richten. Der Fragen- und Antwortenkatalog wird über die Vergabeplattform (https://www.e-vergabe-sh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen/ bzw. iTWO tender) unter dem jeweiligen Vergabeverfahren veröffentlicht. Für die Angebotsabgabe über die Vergabeplattform (https://www.e-vergabe-sh.de/ bzw. iTWO tender) ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Die Abgabe von Angeboten mittels E-Mail ist nicht zulässig."

#Besonders auch geeignet für:selbst# Zur Eignung betreffend die Berufsausübung, Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Die in dieser Bekanntmachung geforderten Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstige Unterlagen sind, soweit deren Vorlage nicht erst auf gesondertes Verlangen zu erfolgen hat, bis zum Ablauf der Frist für den Eingang der Angebote über die e-Vergabe Plattform einzureichen. Soweit auf Formblätter verwiesen wird, sind diese zu verwenden. Die geforderten Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstige Unterlagen sind bei Bietergemeinschaften für jedes einzelne Mitglied vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbestandteil nachweisen muss, den es übernehmen soll. Gem. § 6b EU Abs. 3 VOB/A müssen Bieter u.a. dann keine Eignungsnachweise beibringen, soweit die den Zuschlag erteilende Stelle bereits im Besitz dieser Nachweise ist. Dies kann dann der Fall sein, wenn Bieter diese Nachweise bereits in einem früheren Vergabeverfahren eingereicht haben. Wollen sich Bieter in einem laufenden Vergabeverfahren auf diese Verfahrenserleichterung berufen, so haben sie die Vergabenummer desjenigen Vergabeverfahrens anzugeben, in dem sie die Nachweise eingereicht haben. Ohne Angabe der vorgenannten Vergabenummer kann auftraggeberseitig nicht nachvollzogen werden, ob und welche Nachweise von den Bietern in früheren Vergabeverfahren vorgelegt wurden. Zu beachten ist, dass die Nachweise, auf deren Vorliegen sich Bieter berufen, für das jeweilige Vergabeverfahren aktuell sein müssen. Präqualifizierte Unternehmen führen mit dem Angebot den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzungen für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE), jeweils ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese anderen Unternehmen abzugeben, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch die Vorlage der im Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich als https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/7/tenderId/121015062 oder unter https://www.e-vergabe-sh.de/fileadmin/user_upload/service/gmsh_vhb-124.pdf Voraussetzung für die Auftragserteilung ist eine mindestens drei Jahre bestehende Geschäftstätigkeit der Bieter und der von ihnen eingesetzten anderen Unternehmen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe.

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