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Integrierte Planung von Objektplanung Gebäude und Fachplanung Tragwerksplanung für Aufstockung, Erweiterung, Umbau und Modernisierung des Verwaltungsgebäudes der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land, 66482 Zweibrücken

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Öffentliche Ausschreibung organisiert von Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land

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Veranstalter

Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land

Ausschreibungstitel: Integrierte Planung von Objektplanung Gebäude und Fachplanung Tragwerksplanung für Aufstockung, Erweiterung, Umbau und Modernisierung des Verwaltungsgebäudes der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land, 66482 Zweibrücken

  • Beschaffungsanzeigen
  • Ausschreibungsunterlagen
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Bieter und Lieferanten
  • EU-Finanzierung
  • Ausführungsverträge
  • Angebotsbewertung
  • Transparenz bei Ausschreibungen

Veröffentlichungsdatum der Bekanntmachung:

2025-05-02

Ausführungsort der Arbeiten:

Zweibrücken

Der CPV-Code 71000000 kennzeichnet den Fachbereich: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen.
Die Ausführungsfrist wurde in dieser Ausschreibung nicht definiert.
Laut offiziellen Angaben wird die Ausschreibung von Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land organisiert.
Das Projekt "Integrierte Planung von Objektplanung Gebäude und Fachplanung Tragwerksplanung für Aufstockung, Erweiterung, Umbau und Modernisierung des Verwaltungsgebäudes der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land, 66482 Zweibrücken" steht im Mittelpunkt dieser Ausschreibung und ist strategisch relevant.
Die in der Ausschreibung beschriebene Maßnahme findet in Zweibrücken statt.

Ausschreibungsbeschreibung:

Die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land beabsichtigt ihr bestehendes Verwaltungsgebäude in 66482 Zweibrücken, Landauer Straße 18 - 20, aufzustocken, zu erweitern, zu modernisieren und in Teilen umzubauen. Das bestehende Verwaltungsgebäude wurde im Jahr ca. 1952 errichtet. Es handelt sich um ein Bauwerk in Massivbauweise. Zur Abklärung der grundsätzlichen Umsetzbarkeit wurde in 2022/23 eine Machbarkeitsstudie zur Architektur beauftragt. Als Ergebnis zur Architektur wurden 3 Planungs-/Ausführungsvarianten mit Grobkostenschätzung vorgestellt, auf deren Basis der Verbandsgemeinderat die Auftragsvergabe der Planung zur Umsetzung beschlossen hat. Eine Festlegung auf eine konkrete der 3 Varianten ist jedoch noch nicht erfolgt. Die Baumaßnahme wird bei laufendem Verwaltungsbetrieb mit Unterstützung von Ausweichquartieren durchgeführt werden müssen. Die zu planende Aufstockung und deren Lastabtragung ist unmittelbar mit dem Tragwerk des Bestandsgebäudes verknüpft. Eine erste Einschätzung des bestehenden Tragwerks identifizierte Bauteile (Flurwände, Außenwände), die für die Lastabtragung der neuen Nutz- und Bauwerkslasten der Aufstockung geeignet sind. Die tragwerkstechnische Bestandsaufnahme auf Basis der vorliegenden Plan- und Berechnungsunterlagen hat jedoch noch zu erfolgen und ist daher auch Gegenstand der Beauftragung. Es kann derzeit davon ausgegangen, dass die oberste bestehende Geschossdecke, auf die die Aufstockung aufgesetzt werden soll, in geeigneter Form zu ertüchtigen ist. In Teilen, wie z. B. über dem derzeitigen Sitzungssaal im 2. Obergeschoss, ist zum Dachraum hin lediglich eine abgehängte Decke eingebaut worden. Erste Einschätzungen haben ergeben, dass ggfs. auf die oberste bestehende Geschossdecke eine neue Deckenkonstruktion aufzulegen wäre. Diese könnte als Spannbetonhohldecke oder als Brettsperrholzdecke ausgeführt werden. Einer Holzkonstruktion für die gesamte Aufstockung wäre sowohl aus Gründen der Gewichtsersparnis sowie auch aus Gründen der Nachhaltigkeit der Vorzug zu geben. Die Untersuchung und Überprüfung der statischen Gegebenheiten sowie die daraus resultierenden notwendigen Maßnahmen sind Gegenstand der Beauftragung. Einzelne Erkenntnisse aus der Machbarkeitsstudie zur Architektur sollen zur Grundlage der Projektziele gemacht werden. Als solche wurden identifiziert (hier Kurzfassung, Langfassung siehe Datei „Aufgabenbeschreibung“): 1. Aufstockung des Gebäudes zur Unterbringung zusätzlicher Räume für die Verwaltung. 2. Die Erweiterung des bestehenden Verwaltungsgebäudes bezieht sich primär auf die Schaffung eines 2. baulichen Rettungsweges. 3. Umbaumaßnahmen am Bestandsgebäude werden insbesondere im Zusammenhang mit der räumlichen Optimierung durch Verlegung von Nutzungen erforderlich. 4. Modernisierungen betreffen primär die energetische Ertüchtigung der gesamten Gebäudehülle und sonstiger Bauteile mittels Wärmeschutzmaßnahmen sowie die Verbesserung der Energiebilanz, unterstützt durch technische Maßnahmen. 5. Defizite beim vorbeugenden Brandschutz sind zu beheben. 6. Herstellung der Barrierefreiheit. 7. Schallimmissionsschutz zumindest der straßenseitigen Räumlichkeiten. 8. Verbesserung der Raumakustik einzelner Räume. 9. Energieeffizienz und Nachhaltigkeit, Umsetzung eines nachhaltigen Energiekonzepts.-- 10. Einhaltung der Wirtschaftlichkeit und der Kosten, Baukostenobergrenze 4.037.000 EUR brutto für die KG 200 bis 500 gemäß DIN 276 Dezember 2018. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Ausschreibungsunterlagen verwiesen.

Aufgrund des geschätzten Auftragswertes der zu vergebenden Leistungen erfolgt die Ausschreibung zur integrierten Planung von Objektplanung Gebäude und Fachplanung Tragwerksplanung für Aufstockung, Erweiterung, Umbau und Modernisierung des Verwaltungsgebäudes der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land europaweit in einem Verhandlungsverfahren mit vorherigem Teilnahmewettbewerb. Der Teilnahme-wettbewerb dient der Auswahl der Bewerber, die vom Auftraggeber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Die Auswahl erfolgt anhand der bekannt gemachten Auswahl- und Eignungskriterien und der von den Bewerbern eingereichten Teilnahmeunterlagen. Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs erfolgt mit den ausgewählten Bewerbern das Verhandlungsverfahren. Das Verhandlungsverfahren besteht aus der Einreichung von Erstangeboten, mindestens eines Bieter- und Verhandlungsgespräches sowie der endgültigen Angebotsabgabe. Die Angebotsprüfung und -wertung erfolgt anhand der geforderten Nachweise und Erklärungen, den eingereichten Angebotsunterlagen sowie den bekannt gemachten Zuschlagskriterien. Für das Zuschlagskriterium Preis ist das Honorarangebot gemäß dem endgültigen Angebot maßgebend, die Bewertung der qualitativen Zuschlagskriterien, Herangehensweise mit Lösungskonzept, Projektorganisation sowie Kosten- und Terminkontrolle erfolgt anhand der mit den Erstangeboten gemachten Angaben nebst den Erläuterungen im Bieter- und Verhandlungsgespräch. Ergänzend wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen. Das Verfahren folgt den einschlägigen vergaberechtlichen Bestimmungen, insbesondere den Regelungen des GWB und der VgV unter Anwendung der besonderen Vorschriften gemäß §§ 73 ff VgV.--- Teilnahmeanträge und laufende Bewerberinformationen: Es ist ausschließlich die elektronische Abgabe des Teilnahmeantrages mindestens in Textform (§ 126 b BGB) über Vergabeplattform zugelassen. Andere Abgaben des Teilnahmeantrages oder andere Übermittlungsarten der Teilnahmeanträge wie etwa per Post, per Telefax oder per Mail sind ausgeschlossen. In diesem Fall müsste der Teilnahmeantrag schon mangels Formwahrung gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV zwingend ausgeschlossen werden, ohne dass eine Nachforderungsmöglichkeit besteht. Bei der Abgabe des Teilnahmeantrags über die Vergabeplattform ist zu berücksichtigen, dass aufgrund einer gegebenenfalls großen Datenmenge eine vollständige Übertragung des Teilnahmeantrages längere Zeit in Anspruch nehmen kann. Es ist daher ausreichend Zeit für das vollständige Hochladen des Teilnahmeantrags nebst Anlagen auf der Vergabeplattform einzukalkulieren. Auf der Vergabeplattform werden auch Antworten auf Fragen von Interessenten sowie gegebenenfalls aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen daher eigenverantwortlich sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere rechtzeitig vor Abgabe des Teilnahmeantrags und Ablauf der Abgabefrist für den Teilnahmeantrag prüfen, ob auf der Vergabeplattform Antworten zu Interessentenfragen und/oder zusätzliche Informationen und Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für den Teilnahmeantrag zu beachten sind, unabhängig davon, ob sie als registrierte Bewerber von der Vergabeplattform zusätzlich automatisch generierte Benachrichtigungsmails an ihre hinterlegte Mail-Adresse erhalten oder nicht. Nachrichten gelten bei nicht registrierten Bewerbern mit Einstellung auf der Vergabeplattform, bei registrierten Bewerbern spätestens mit Einstellung auf der Vergabeplattform und Erhalt der von der Vergabeplattform automatisch generierten Benachrichtigungsmail an die vom Bewerber hinterlegte Mail-Adresse als zugegangen.

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