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WLAN-Infrastruktur und Firewall-Infrastruktur für das WERK1

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Öffentliche Ausschreibung organisiert von WERK1.Bayern GmbH

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Veranstalter

WERK1.Bayern GmbH

Ausschreibungstitel: Deutschland – Wartung und Reparatur von Datennetzeinrichtungen – WLAN-Infrastruktur und Firewall-Infrastruktur für das WERK1

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  • EU-Finanzierung
  • Ausführungsverträge
  • Angebotsbewertung
  • Transparenz bei Ausschreibungen

Veröffentlichungsdatum der Bekanntmachung:

2026-03-23

Ausführungsort der Arbeiten:

München

Für diese Ausschreibung wurde keine klare Dauer angegeben.
Die Vergabe betrifft insbesondere das Projekt "WLAN-Infrastruktur und Firewall-Infrastruktur für das WERK1", als vorrangiges Investitionsvorhaben.
Für diese Ausschreibung wurde der CPV-Code 50312300 vergeben: Wartung und Reparatur von Datennetzeinrichtungen.
Laut technischen Angaben erfolgen die Arbeiten in München.
Die Ausschreibung wird von der Behörde WERK1.Bayern GmbH geleitet.

Ausschreibungsbeschreibung:

-Bestandsaufnahme -Erstellung eines Gesamtsystems (bestehende WLAN-Infrastruktur und zu erneuernde Firewall-Infrastruktur für das WERK1) -Systemservice -Cloud-Lizenzmanagement -Resident Management bei Bedarf nach gesonderter Beauftragung -weitere Leistungen bei Bedarf nach gesonderter Beauftragung Einzelheiten siehe Vergabeunterlagen

(1) Unternehmen geben mit dem Angebot Eigenerklärungen ab zu: Insolvenzverfahren und Liquidation - Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB - Darlegung zu Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB sowie Darlegung zu ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 Abs. 1 GWB mit Belegen (falls eine Erklärung zum Vorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB abgegeben wurde) - Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung - Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (gemäß Formblatt L 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ ausgefüllt) – gilt für Bieter und jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft; für Unterauftragnehmer und eignungsverleihende Unternehmen erst auf gesondertes Verlangen. (2) Unternehmen geben mit dem Angebot die Erklärung Bezug Russland (gemäß Formblatt L 127 „Erklärung Bezug Russland“ ausgefüllt) ab; gilt für Bieter und jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft. (3) Eine Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot die Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (Formblatt L 234 ausgefüllt) abzugeben. (4) Beabsichtigt der Bieter Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen (Eignungsleihe), so muss er die hierfür vorgesehenen Kapazitäten in seinem Angebot (gemäß Formblatt L 235 „Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen“ ausgefüllt) benennen. (5) Auf gesondertes Verlangen ist innerhalb der gesetzten Frist folgendes vorzulegen: rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes abgegeben wurde) – gilt jeweils für Bieter und jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft, Unterauftragnehmer und eignungsverleihende Unternehmen (6) Auf gesondertes Verlangen ist für andere Unternehmen (Unterauftragnehmer; eignungsverleihende Unternehmen) innerhalb der gesetzten Frist folgendes vorzulegen: - Angabe von Namen, gesetzlichen Vertreter sowie Kontaktdaten des/der anderen Unternehmen/s (gemäß Formblatt L 236 „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“ ausgefüllt) - Nachweis, dass dem Bieter die erforderlichen Kapazitäten des/der anderen Unternehmen/s zur Verfügung stehen/Verfügbarkeitsnachweis (z.B. gemäß Formblatt 236 „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“ ausgefüllt) - bei Eignungsleihe in Bezug auf wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Haftungserklärung (gemäß Formblatt L 236 „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“ ausgefüllt) (7) Fragen zu den Vergabeunterlagen und/oder zum Verfahren müssen spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden und sind ausschließlich über die Vergabeplattform aumass evergabe einzureichen. Fragen können nur von auf der Vergabeplattform registrierten Bewerbern gestellt werden. (8) Bitte beachten Sie, dass die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren ausschließlich über die Vergabeplattform aumass evergabe abgewickelt wird. Das gilt auch für die Kommunikation nach Ablauf der Angebotsfrist, z.B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen oder Aufklärung. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es den Bietern, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen auf der Plattform hinterlegt sind. Registrierte Bieter erhalten eine Benachrichtigung über solche Mitteilungen. Die Verantwortung, auf solche Benachrichtigungen rechtzeitig zu reagieren liegt ausschließlich beim Bieter. Dazu gehört auch die regelmäßige Überprüfung des SPAM-Ordners.

#Besonders auch geeignet für:other-sme#

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